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Wärterin wieder auf freiem Fuss

Die Gefängnisaufseherin, die Anfang Februar mit einem Häftling aus dem Gefängnis Limmattal ins Ausland geflüchtet war, befindet sich wieder auf freiem Fuss. Das Zürcher Obergericht hat sie am Freitag per sofort freigelassen. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Südostschweiz
29.04.16 - 11:44 Uhr
Politik

Wie das Obergericht gegenüber Journalisten bekannt gab, fiel der Entscheid über die Freilassung am Donnerstagabend. Am Freitag wurde die 32-Jährige dann aus der Haft entlassen. Als Grund dafür gab das Gericht an, dass weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestehe.

Die Wärterin ist nicht vorbestraft, weshalb sie nur zu einer bedingten Strafe verurteilt werden dürfte. Sie in Haft zu lassen, sei angesichts dieser Tatsache nicht angezeigt. Das Gericht folgte somit einem Antrag ihres Anwalts, der mit einer Beschwerde die Freilassung verlangt hatte.

"Mann meines Lebens"

Während ihrer Haft gab die Wärterin zu, einem Häftling des Gefängnisses Limmattal zur Flucht verholfen zu haben. Die beiden hatten eine Beziehung und flüchteten zusammen nach Italien. In einer Videobotschaft bezeichnete sie den verurteilten Vergewaltiger als "Mann meines Lebens".

Im Gegensatz zu ihr machte sich der syrische Häftling mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis nicht strafbar. Allerdings dürfte er seine Chance auf Hafterleichterung oder vorzeitige Entlassung verspielt haben.

Der 27-Jährige sitzt nach wie vor in Italien in Auslieferungshaft. Er dürfte in den nächsten Tagen an die Schweiz ausgeliefert werden. Rom hat dem Gefängnis in Bergamo allerdings noch keine offizielle Erlaubnis für die Auslieferung erteilt.

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