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Elmer Hängebrücke hat keine Berechtigung

Als Bestandteil ihres Tourismusprojekts «Avanti» wollte Elm eine Hängebrücke und eine Aussichtsplattform bauen. Das Glarner Verwaltungsgericht entscheidet für die Umweltorganisationen und gegen die Brücke. Für die Plattform braucht es eine neue Prüfung.

Südostschweiz
11.04.16 - 12:11 Uhr
Politik

Für den Rundumblick auf das Unesco-Welterbe Sardona wollte Elm Ferienregion den Schabellgrat besser erschliessen. Doch gegen Hängebrücke und Aussichtsplattform haben Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz und Mountain Wilderness Beschwerde ergriffen.

Das jüngst publizierte Urteil des Verwaltungsgerichts gibt ihnen nun recht: Für die Hängebrücke gebe es keine Notwendigkeit und damit für das kantonale Departement Bau und Umwelt (DBU) keinen Grund, ausserhalb der Bauzonen eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Denn die Hängebrücke habe schlicht «keine technische Funktion».

Das Projekt für die Aussichtsplattform muss das DBU nochmals prüfen und dabei besonders darauf achten, ob es sich genügend in die Landschaft einfügt. Denn es wurde während des laufenden Verfahrens geändert – und deshalb vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Politik reagiert

Auf Twitter hat sich sogleich BDP-Präsident und Nationalrat Martin Landolt zum Urteil geäussert. (fra)

 

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