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Kein Verfalldatum für die Umfahrung Näfels

Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat dem Netzbeschluss zugestimmt, der die Kantonsstrasse bis Glarus zur Nationalstrasse macht. Entgegen einem Entscheid des Bundesgerichtes soll die Bewilligung für die Umfahrung Näfels unbefristet gelten.

Südostschweiz
15.03.16 - 19:16 Uhr
Politik

Bundesrätin Doris Leuthard hat sich am Dienstag in der kleinen Kammer direkt an die beiden Glarner Ständeräte gewandt. In der Debatte um den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und dem damit verbundenen Netzbeschluss hat sie Thomas Hefti, Werner Hösli «und der Glarner Bevölkerung» versprochen, die Bewilligung für die Umfahrung Näfels werde nicht verfallen. Denn auf Antrag der vorberatenden Kommission ist jetzt im Netzbeschluss eine Klausel verankert, die genau dies besagt: Die Bewilligung werde als gültig betrachtet, auch wenn ihre Geltungsdauer nach dem Nationalstrassengesetz eigentlich abgelaufen wäre.

Reaktion auf Bundesgericht

Der Ständerat reagiert damit auf einen Entscheid des Bundesgerichtes vom Oktober 2015. Dieses hatte festgehalten, die Projektgenehmigung für Näfels verfalle nach fünf Jahren. Dies wäre am 6. November 2017 soweit. (df)

Reaktionen auf den Entscheid am Mittwoch in der «Südostschweiz Glarus».

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