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Lehnen die Bürger ein Budget ab, so braucht es keine neue Regeln

Wenn eine Gemeindeversammlung ein Budget zurückweist, genügen die bestehenden Gesetze für das weitere Vorgehen. Das ist die Antwort des Glarner Regierungsrates auf einen Vorstoss im Landrat.

Südostschweiz
09.02.16 - 22:06 Uhr
Politik

Was, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Budget zurückweisen? Und damit ihre Verwaltung, ihre Alters- und Pflegeheime oder die Technischen Betriebe ein neues Jahr ohne gültigen Voranschlag beginnen? Diese Fragen sind in Glarus akut geworden. Dort hat die Gemeindeversammlung Ende November 2013 das Budget der Technischen Betriebe Glarus zurückgewiesen. Erst die ordentliche Versammlung vom Mai 2014 hat dann ein überarbeitetes Budget genehmigt. Bis da hin konnten die TBG nur laufende, gebundene Ausgaben machen, geplante Investitionen waren blockiert. 

Nicht gewollt ist nicht etwa vergessen

Mehrere Landräte wollten die Hängepartie nicht wiederholt sehen und verlangten gesetzliche Frist: Wird ein Budget oder der Steuerfuss zurückgewiesen, so sollte spätestens nach acht Wochen eine erneute Gemeindeversammlung darüber nochmals beschliessen. Fiele der Antrag wieder durch, so müsse der Regierungsrat an seiner Stelle entscheiden. 

Der Regierungsrat begründet nun im Bulletin von Dienstag, warum er keine solche Gesetzesänderung will: Eine solche Regelung habe der Gesetzgeber nicht etwa vergessen, sondern nicht gewollt. Es brauche sie nicht, denn im Notfall habe der Regierungsrat bereits heute die nötigen Kompetenzen. (fra)

Die weiteren Gründe in der «Südostschweiz» vom Mittwoch.

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