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Cattin-Mörder kann lebenslänglich eingesperrt und verwahrt werden

Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann zusätzlich eine Verwahrung angeordnet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und gleichzeitig die Beschwerde von Valerij R. abgewiesen, der mehrere Raubüberfälle und Morde begangen hatte. Ein Opfer war im Jahr 2005 der Glarner Bijoutier Eduard Cattin.

Südostschweiz
04.02.16 - 13:32 Uhr
Politik

Das Bundesgericht in Lausanne hatte am Donnerstag die grundsätzliche Frage zu beurteilen, ob die Kombination lebenslänglichen Freiheitsstrafe ist Verwahrung zulässig ist. Mit 3:2 Stimmen wurde diese Frage von der strafrechtlichen Abteilung bejaht. Fraglich bleibt aber, ob dieser Entscheid praktische Auswirkungen haben wird.

Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ist eine bedingte Entlassung frühestens nach 15 Jahren möglich. Sie ist aber nur zulässig, wenn die Vollzugsbehörden davon ausgehen können, dass der Verurteilte keine weiteren Verbrechen oder Vergehen mehr begeht. Ansonsten kann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bis zum Ableben des Inhaftierten dauern.

Unterscheidung von Strafen und Massnahmen

Liegt aber eine günstige Prognose vor und stellt der Verurteilte keine Gefahr mehr dar, gibt es keine Gründe mehr für eine Verwahrung. Die Kombination scheint zwar nicht logisch. Das Gesetz sieht sie jedoch vor. Zurückzuführen ist dies auf die Unterscheidung von Strafen und Massnahmen. Während die Strafe eine Schuld ausgleichen soll, ist das Ziel der Massnahmen, weitere Delikte zu verhindern.

Brutale Raubüberfälle

Faktisch ändert sich mit dem Entscheid des Bundesgerichts für den Beschwerdeführer nichts. Das Obergericht des Kantons Glarus hatte am 27. März 2015 den mehrfachen Mörder Valerij R. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ordnete zudem eine ambulante therapeutische Massnahme während des Strafvollzugs an und eine Verwahrung.

Der Mann hatte am 8. Juli 2005 den Bijoutier Eduard Cattin in Glarus überfiel und tödlich verletzt. Insgesamt überfiel er von 2005 bis 2007 fünf Juwelierläden. Zwei Juweliere tötete der heute 41-jährige Litauer, zwei andere verletzte er schwer. (sda/so)

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