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St. Galler Regierung will gleich lange Spiesse für alle Heime

Künftig gelten für private und öffentliche Pflegeheime im Kanton St. Gallen die gleichen Qualitätsanforderungen. Die Regierung hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Mit den neuen Vorgaben werden die verschiedenen bisher geltenden Richtlinien abgelöst.

Südostschweiz
26.11.15 - 08:24 Uhr
Politik

Die neuen Vorgaben, die per 1. Januar 2016 in Vollzug treten, wurden unter Einbezug der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und des Heimverbands Curaviva St.Gallen erarbeitet. In der Vernehmlassung stiess die neue Verordnung auf breite Zustimmung, heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Regierung.

Mindestanforderungen für zentrale Qualitätsbereiche

Mit der Verordnung legt die Regierung qualitative Mindestanforderungen fest, die den Schutz und das Wohl der Bewohnenden von Betagten- und Pflegeheimen sichern. Die neuen Vorgaben definieren Anforderungen für die zentralen Qualitätsbereiche Betriebskonzept, Personal und Infrastruktur.

Die Vernehmlassung stiess auf grosses Interesse. Insbesondere im Bereich Personal wurden sowohl Forderungen nach höheren als auch nach tieferen Vorgaben eingebracht. Die verabschiedeten Vorgaben sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Sie gewährleisten eine einheitliche Mindestqualität, können und sollen je nach Ausgestaltung des Angebots einer Einrichtung aber auch übertroffen werden.

Angebotsvielfalt soll bestehen bleiben

Die neuen Mindestanforderungen schaffen gleiche Bedingungen für alle bestehenden und künftigen Einrichtungen im Kanton St. Gallen. Die Heime verfügen weiterhin über einen grossen Handlungsspielraum und können selber entscheiden, welches Betreuungs- und Pflegekonzept sie wie umsetzen wollen. So wird die Vielfalt der Angebote in der St.Galler Heimlandschaft bestehen bleiben. (so)

Verordnung und Bericht sind abrufbar unter www.soziales.sg.ch, Stichwort Alter/Betagten- und Pflegeheime / Qualität.

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