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Einheitliches Ladegerät für alle Handys

Ab Sommer 2017 müssen alle auf dem Schweizer Markt vertriebenen Handys mit einem einheitlichen Ladegerät kompatibel sein. Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei Verordnungen revidiert. Damit werden die technischen Anforderungen in der Schweiz an jene in der EU angepasst.

Südostschweiz
25.11.15 - 11:37 Uhr
Politik

Mit einem einheitlichen Ladegerät müssen nicht nur Mobiltelefone, sondern auch andere mobile Geräte kompatibel sein. Dadurch werde es weniger Ladegeräte und somit weniger Elektroschrott geben, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung.

Damit das Funkfrequenzspektrum effizient genutzt wird, werden neu die Anforderungen an die Mindestleistung der Empfangsgeräte definiert. Auch werden die Pflichten für Hersteller und Importeure klar festgelegt und die Regeln zur Rückverfolgbarkeit der Produkte präzisiert.

Damit soll die Marktüberwachung verbessert werden. Für Konsumentinnen und Konsumenten soll es künftig einfacher sein, Hersteller und Importeure zu kontaktieren. Die entsprechenden Adressen müssen dem Produkt beigelegt werden.

Bei Funkanlagen müssen neben allfälligen Nutzungsbeschränkungen die Leistungen und die verwendeten Frequenzen aufgeführt werden. Funkanlagen dürfen auf dem Schweizer Markt oder dem EU-Markt nur noch in Verkehr gebracht werden kann, wenn sie in der Schweiz oder in mindestens einem EU-Mitgliedsstaat legal verwendet werden dürfen.

Schliesslich hat der Bundesrat dem Bundesamt für Kommunikation die Kompetenz übertragen, die Vorschriften für innovative Betriebsmittel genauer festzulegen. Damit stelle er sicher, dass die Bestimmungen rasch an die technologische Entwicklung angepasst werden könne, heisst es in der Mitteilung.

Die revidierte Verordnung über Fernmeldeanlagen tritt am 13. Juni 2016 in Kraft. Es ist jedoch eine Übergangsphase von einem Jahr vorgesehen, damit sich der Markt an die neuen Regeln anpassen kann. Die revidierte Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit tritt am 20. April 2016 in Kraft. Die Daten entsprechen jenen, die für die Änderung der EU-Gesetzgebungen festgelegt worden sind.

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