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Gericht stützt Rapperswil-Jona

Die St. Galler IT-Firma Abacus erleidet im Streit mit vier St. Galler Gemeinden einen Rückschlag: Das kantonale Verwaltungsgericht hat das superprovisorische Verbot zur Beschaffung von Buchhaltungs-Software aufgehoben.

Südostschweiz
02.08.15 - 07:30 Uhr
Politik

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen gibt der Stadt Rapperswil-Jona und drei weiteren Gemeinden Recht: Es hebt eine superprovisorische Verfügung auf, welche im Zusammenhang mit einer Beschwerde zur Praxis bei Arbeitsvergaben verhängt worden war. Die St. Galler IT-Firma Abacus hatte das Verfahren mit der Beschwerde ausgelöst (die «Südostschweiz» berichtete ).

Die Firma hatte nicht etwa konkrete Arbeitsvergaben beanstandet, sondern erst das entsprechende Verfahren. Betroffen davon seien letztlich «über 70 Gemeinden des Kantons St. Gallen», wie Erich Zoller, Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, erklärt. Durchgespielt wird das Verfahren jedoch anhand der vier Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach.

Abacus sieht sich als Sieger

In der Frage, ob sie bei Vergabe der IT-Aufträge Beschaffungsrecht eingehalten haben, haben St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach noch nicht Recht erhalten. Wie Abacus am Freitag mitteilte, hat das Gericht nämlich die aufschiebene Wirkung seiner Beschwerde bestätigt. So dürften die Gemeinden bis zu einem definitiven Gerichtsentscheid vorerst keine Verträge zur Beschaffung von Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden mehr abschliessen. (snu)

Mehr in der «Schweiz am Sonntag».

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