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Graubünden verfügt Wolfabschuss

Die Tage des Wolfes M75 sind gezählt. Mehr als 40 gerissene Schafe im Bergell, in der Leventina und im Misox sind genug. Der vom Kanton verfügte Abschuss ist auf 60 Tage befristet.

Südostschweiz
22.03.17 - 14:06 Uhr
Ereignisse
Die Kantone Graubünden und Tessin wollen M75 schiessen. Symbolbild
Die Kantone Graubünden und Tessin wollen M75 schiessen. Symbolbild

Die beiden Kantone Tessin und Graubünden haben in gegenseitiger Absprache eine Abschussverfügung für den Wolf M75 erlassen. Diese ist auf 60 Tage befristet. Dies, nachdem ein Wolf im Bergell, in der Leventina und im Misox mehr als 40 Schafe gerissen hat. In drei Fällen, nämlich in Stampa, in Faido und in Cama konnte aufgrund von genetischen Analysen ein und derselbe Wolfsrüde M75 als Verursacher identifiziert werden.

Gestützt auf die eidgenössische Jagdverordnung kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilt werden, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt unter anderem dann vor, wenn in seinem Streifgebiet innerhalb eines Monats mindestens 25 Nutztiere, trotz Herdenschutzmassnahmen, getötet werden.

Schäden, die auf dem Gebiet von zwei oder mehreren Kantonen entstanden sind, haben die betroffenen Kantone koordiniert zu beurteilen. Die Abschussbewilligung muss der Verhütung weiteren Schadens an Nutztieren dienen.

Für mehr Schafrisse verantwortlich?

Die Schwierigkeit eines gezielten Abschusses des Wolfes M75 besteht im typischen Verhalten eines nicht stationären Wolfes, das heisst in der häufigen und schnellen Verschiebung über grössere Distanzen. Es ist deshalb durchaus möglich, dass der Wolf M75 auch für die sieben Schafrisse am 18. Februar in Trun verantwortlich ist. Das gezielte Vorgehen in Trun ist nämlich identisch mit jenem in Cama und Faido.

Im Kanton Graubünden wird deshalb die Surselva neben den beiden Südtälern Misox und Bergell in den Abschussperimeter einbezogen.

WWF bedauert Entscheid

In einer ersten Stellungnahme bedauert der WWF die erteilte Abschussbewilligung. Er wird die beiden Abschussdossiers prüfen und behält sich rechtliche Schritte vor, schreibt er in einer Mitteilung. (so)

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