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Marija: Superprovisorische Verfügung bleibt wirkungslos

Im Fall Marija Milunovic geht es jetzt Schlag auf Schlag. Nachdem die junge, in Sargans wohnhafte Frau am Montag in Ausschaffungshaft genommen worden war, wurde sie gestern nach Serbien ausgeflogen.

Südostschweiz
15.02.17 - 05:40 Uhr
Ereignisse
Marija Milunovic hat die Schweiz verlassen müssen. Archivbild
Marija Milunovic hat die Schweiz verlassen müssen. Archivbild

von Hans Bärtsch

In den Online-Foren gehen die Wogen hoch. Verständnis für den Entscheid des St. Galler Migrationsamtes, Marija Milunovic in ihr Heimatland zurückzuschaffen, muss man dabei mit der Lupe suchen. Im Recht ist das Amt zwar, aber vom menschlichen Aspekt her wird die Vorgehensweise grossmehrheitlich infrage gestellt. Zumal der Anwalt von Marija, Urs Bertschinger aus Buchs, die noch fehlenden Dokumente für den Au-pair-Einsatz bei einer Familie in Balzers erst am Montag nach Liechtenstein geschickt hat. Verbunden mit der Hoffnung, dass das Ausländer- und Passamt in Vaduz innert zwei bis drei Wochen entscheidet (Ausgabe von gestern). In der Regel geschieht dies gemäss Bertschinger rasch und speditiv.

Die superprovisorische Verfügung, welche Bertschinger am Montagnachmittag gegen die Ausschaffungshaft beim kantonalen Sicherheits- und Justizdepartement deponiert hat, hat ihre Wirkung jedenfalls verfehlt. Wie Bertschinger gestern gegenüber Online-portalen wie «FM1 Today» sagte, sass Marija bereits am Vormittag im Flugzeug nach Serbien. Am Flughafen in Belgrad wurde sie gemäss «20 Minuten» um die Mittagszeit von ihrem Vater abgeholt. Bei ihrem Vater, der etwa zwei Stunden entfernt wohnt und der sie früher geschlagen haben soll, wohnt Marija allerdings nicht. Sie werde in einem Hotel übernachten, sagte ihre Mutter gegenüber «20 Minuten».

Tobender Anwalt

Derweil tobt Anwalt Bertschinger, weil er noch immer keine Antwort auf seine superprovisorische Verfügung erhalten hat. Offenbar landete die Verfügung zu spät auf dem richtigen Schreibtisch. «Man hat sich über uns hinweggesetzt. Wir werden wieder einmal vor vollendete Tatsachen gestellt», sagte er gegenüber «FM1 Today». Und er wiederholte auch sein Unverständnis darüber, dass der Kanton zweieinhalb Jahre Zeit gehabt hätte, Marija auszuschaffen. Jetzt aber nicht bereit gewesen sei, den Entscheid aus Liechtenstein abzuwarten. «Der Rechtsstaat wurde ausgehebelt.» – «Auf Verfahren, die im Ausland laufen, kann bei unseren Entscheiden keine Rücksicht genommen werden», sagt demgegenüber René Hungerbühler, der stellvertretende Leiter des St. Galler Migrationsamtes.

Verzweifelte Mutter

Die Mutter von Marija ist zum einen erleichtert, dass sie gestern wieder Kontakt mit ihrer Tochter aufnehmen konnte. Zum andern ist sie verzweifelt, was die Zukunft von Marija angeht. Am liebsten möchte die Mutter ihr Kind ins Rheintal zurückholen, wo es bestens integriert lebte. Wie die in Sargans wohnhafte Mutter im Gespräch mit der Online-Ausgabe des «Blicks» sagte, müsse das nicht in der Schweiz sein, aber in der Nähe der Landesgrenze. Im gewohnten Umfeld von Marija jedenfalls.

Der in Aussicht stehende Au-pair-Platz ist noch immer eine grosse Hoffnung für Marija und deren Mutter. Anwalt Bertschinger könnte sich vorstellen, dass Marija als Touristin nach Liechtenstein einreist, um dort auf den Bescheid der Liechtensteiner Behörden zu warten. Allerdings könnten auch diese Hoffnungen geknickt werden. Etwa dann, wenn über die Ausgeschaffte ein Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum verhängt würde. Eine nicht unübliche Massnahme. Und selbst wenn Vaduz grünes Licht gäbe für die Au-pair-Stelle, müsste erst ein Gesuch eingereicht werden, um das Einreiseverbot wieder aufzuheben. «Das ist alles wieder mit Umtrieben verbunden. Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach warten konnte», macht sich Bertschinger gegenüber «FM1 Today» weiter Luft.

 

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