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Jäger wehrt sich gegen gleich zwei Patent-Entzüge

Zweimal hat ein Glarner Jäger gegen Vorschriften verstossen. Gegen den Entzug des Patents wehrt er sich vor Verwaltungsgericht vergebens. Nun muss er wohl die Jagdprüfung wiederholen.

Südostschweiz
22.01.17 - 19:30 Uhr
Ereignisse
Mehrmals gegen die Jagdvorschriften verstossen hat ein Glarner Jäger. Symbolbild Yanik Bürkli
Mehrmals gegen die Jagdvorschriften verstossen hat ein Glarner Jäger. Symbolbild Yanik Bürkli

Der erste Vorfall passiert auf der Herbstwildjagd am 3. November 2012, einem Nachjagd-Tag. Ein Jäger aus Glarus Nord geht aber mehr als eine Stunde vor dem erlaubten Jagdbeginn von 7.30 Uhr ins Jagdgebiet und schon schiesst um 6.30 Uhr einen Hirsch. Das Glarner Kantonsgericht hat ihn dafür im Januar 2014 zu einer Busse von 760 Franken verurteilt. Im Urteil steht auch, dass er 2005 und früher schon «zwei- bis dreimal» Verfahren wegen Jagdsachen am Hals hatte.

In der Folge geht es um etwas, das einen Jäger mehr schmerzt als die Busse: Die Abteilung Jagd und Fischerei entzieht ihm im August 2014 das Patent für ein Jahr, und er wehrt sich dagegen. Worauf der Entzug anfangs 2015 mit einer anderen Begründung bestätigt wird und er erneut rekurriert.

Bock still und leise weggehängt

2015 hat der Jäger dann wieder ein Jagdpatent. Am 3. Oktober hat er einen Rehbock geschossen, aber nicht deklariert, und dann die Jagd fortgesetzt. Deswegen wird ihm erneut das Patent entzogen. Per Strafbefehl wird er ausserdem zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Vor Verwaltungsgericht verlangt er, dass die zwei Patent-Entzüge in einem einzigen Verfahren abgehandelt und bestraft werden müssten. Damit blitzt er aber ab.

Nun muss er wohl damit rechnen, die Jagdprüfung zu wiederholen. Das ist die gesetzliche Konsequenz von mehr als einem Patententzug innert zehn Jahren. (fra)

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