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Verleger wegen übler Nachrede verurteilt

Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach hat einen Verleger wegen übler Nachrede verurteilt. Zwei Ausdrücke in der Berichterstattung seiner Wochenzeitung wurden ihm zum Verhängnis.

Südostschweiz
19.01.17 - 17:55 Uhr
Ereignisse
Schuldig: Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Schuldig: Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Bruno Hug, Verleger der «Obersee Nachrichten» (ON), musste sich gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach wegen übler Nachrede verantworten. In der Verhandlung ging es um einen Artikel und einen Kommentar, welche Hug beide selber geschrieben und am 28. Juli 2016 in den «Obersee Nachrichten» veröffentlicht hatte.

Hugs ungeschickte Wortwahl

In den besagten Publikationen beschuldigte Hug einen Beistand der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), einen älteren Treuhänder aus der Region erpresst und beraubt zu haben. Dementsprechend fallen in den beiden Artikeln die Wörter «Erpressung» und «Raub». Der Richter begründete sein Urteil letztlich unter anderem damit, dass die Rechtsprechung in dieser Hinsicht klar sei: Es macht sich der üblen Nachrede schuldig, wer einen anderen einer Straftat bezichtigt, wegen der er nicht zumindest angeklagt worden ist.

Busse auf Bewährung

Der Richter verurteilte Hug zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 440 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren – und damit zu einem höheren Tagessatz, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Dafür verzichtete der Richter auf die geforderte Busse. Ob Hug das Urteil anfechten wird, wollte er noch offen lassen. (dgr)

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