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«Kassensturz» erhebt Vorwürfe gegen Glarner Hebamme

Eine im Kanton Glarus wohnhafte Hebamme hat laut dem «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens Klientinnen und Krankenkassen ausgenutzt. Sie hat im Kanton Glarus noch die Bewilligung zur Berufsausübung noch erhalten, als sie ihr im Kanton St. Gallen bereits entzogen war.

Südostschweiz
30.09.16 - 06:16 Uhr
Ereignisse

Am Dienstag hat der «Kassensturz» Vorwürfe gegenüber der Hebamme Sandra Preisig erhoben. Sie soll Kursgeld nicht zurückbezahlt haben, als ein Kurs ohne Verschulden der Klientin ausgefallen ist, und sie soll Hausbesuche falsch abgerechnet haben.

In mehreren Kantonen ist ihr die Bewilligung zur Berufsausübung entzogen worden, in weiteren laufen Verfahren. Sandra Preisig wohnt im Kanton Glarus. Auch in Glarus hat Preisig die Berufsausübungsbewilligung beantragt. Sie ist ihr am 6. August 2012 erteilt worden.

Das St.  Galler Gesundheitsdepartement entzog Preisig allerdings schon im April 2012 die Bewilligung. Preisig hat gegenüber dem «Kassensturz» durch ihren Anwalt ausrichten lassen, sie habe einer Klientin zwar nicht das Kursgeld zurückerstattet, ihr aber einen Gutschein zukommen lassen.

Und im geschilderten Fall der fehlerhaften Abrechnungen entspreche die Darstellung des «Kassensturzes» nicht den Tatsachen. Gegenüber der «Südostschweiz» erklärt Preisig, sie sei das Opfer eines Rachefeldzuges von ehemaligen Angestellten. (df)

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