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Jugendliche Chat-Bekannte vergewaltigt und missbraucht

Weil er eine 16-Jährige vergewaltigt und mehrere minderjährige Mädchen missbraucht hat, wird ein Mann vom Kreisgericht See-Gaster mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft. Der 28-Jährige hatte seine jugendlichen Opfer im Internet gesucht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Südostschweiz
29.09.16 - 05:36 Uhr
Ereignisse

Wie der Gerichtspräsident des Kreisgerichts See-Gaster bei der Urteilseröffnung am Mittwoch sagte, nützte der Autolackierer die Naivität der jungen Mädchen schamlos aus. Der Türke, der im Kanton Aargau wohnt, nahm via Internet Kontakt zu den Jugendlichen auf, chattete mit ihnen und gewann ihr Vertrauen. Dann fuhr er mit seinem Auto an den Oberen Zürichsee, wo er sich mit ihnen traf, um seine sexuelle Gier zu befriedigen.

Eine junge Frau hat er gemäss dem Richterspruch wenige Wochen nach ihrem 16. Geburtstag in seinem Auto vergewaltigt. Das jüngste Opfer war 13 Jahre alt, als sich der damals 26-Jährige an ihm verging. Einzelne Sex-Treffen filmte der Beschuldigte und schickte die Videos an andere Chat-Bekannte oder er drängte die Mädchen, ihm Nackt-Selfies zu schicken. Später drohte er den leichtgläubigen Opfern, die Aufnahmen den Eltern zu zeigen oder im Internet zu veröffentlichen.

Angeklagter bestreitet Gewalt

Laut Anklage missbrauchte der 28-Jährige zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 insgesamt zehn Jugendliche. Wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und weiterer Delikte hatte die St. Galler Staatsanwaltschaft an der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Donnerstag eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt.

Der 28-Jährige bestritt die sexuellen Kontakte mit den teilweise minderjährigen Mädchen zwar nicht, behauptete aber, er habe nie Gewalt angewendet. Die jungen Frauen hätten freiwillig mitgemacht. Sein Verteidiger verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 15 Monaten. 

Opfer sind glaubhaft

Dass viele Jugendliche mit pornografischen Bildern aus dem Internet vertraut seien, sei kein Freipass, sagte der Richter zum Angeklagten. Das Gericht glaube den Opfern, denn sie hätten keinen Grund, den Mann fälschlicherweise zu beschuldigen. Die Aussagen der jungen Frauen seien stimmig.

Der Beschuldigte hingegen gebe vor, sich an vieles nicht zu erinnern. Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten fällte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 350 Tagessätzen zu je 100 Franken aus. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre. Der jungen Frau, die der Angeklagte vergewaltigt hat, muss er eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen. Einer zur Tatzeit 14-Jährigen schuldet er eine Genugtuung von 3000 Franken.

«Eltern sind zu sorglos»

Das Gericht hoffe, dass dieser Fall Jugendliche und Eltern warne, sagte der Gerichtspräsident. Es sei beunruhigend, wie sorglos viele Eltern mit dem Online-Medienkonsum ihrer Kinder umgingen. «Es hat das Gericht schockiert, wie gleichgültig einige auf diese Strafuntersuchung reagierten.» (sda)

 

 

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