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Präsidentin für St. Galler Spitalverbunde springt ab

Die von der St. Galler Regierung nominierte Marianne Mettler lehnt die Wahl zur Präsidentin des Verwaltungsrats der Spitalverbunde ab. Grund sind kritische Stimmen aus der Reihen der bürgerlichen Parteien.

Südostschweiz
31.05.16 - 16:40 Uhr
Ereignisse

Die St. Galler Regierung hatte am 10. Mai Marianne Mettler aus Wil für die Amtsdauer 2016 bis 2020 zur Präsidentin des Verwaltungsrates der Spitalverbunde gewählt. Der Entscheid hätte vom Kantonsrat in der anstehenden Junisession genehmigt werden sollen. Aufgrund der Entwicklung der letzten drei Wochen habe sie sich entschieden, die Wahl zur Präsidentin des Verwaltungsrates der Spitalverbunde abzulehnen, teilte Marianne Mettler (SP) am Dienstag in einer persönlichen Erklärung mit.

Bürgerliche Vorbehalte

Mettler sollte im Juni als Verwaltungsratspräsidentin die Nachfolge von Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann (SP) antreten. Doch die 55-jährige betriebswirtschaftliche Leiterin des Universitätsspitals Zürich stiess bei FDP und SVP auf Widerstand. Beide Parteien hatten sie für kommenden Montag, auf Beginn der Junisession, zu Hearings eingeladen. Erst danach wollten sie entscheiden, ob sie ihre Wahl unterstützen.

Den Wahlvorschlag der Regierung bereits abgelehnt hatte die CVP: Mettler bringe unbestritten grosse Erfahrung im Gesundheitswesen mit. Im wichtigen Punkt der strategischen Unternehmensführung habe sie in einer Anhörung aber nicht überzeugt, schrieb die neu formierte Fraktion von CVP und GLP.

Linke kritisieren «Schlammschlacht»

SP und Grüne äusserten derweil ihren Unmut darüber, dass Mettlers Kandidatur «aus unsachlichen, politischen Überlegungen einzelner bürgerlicher Politiker plötzlich im scharfen Gegenwind» stehe. Dieses politische Spiel schwäche die öffentlichen Spitäler, die im Wettbewerb mit den Privatspitälern stünden.

SP- und Gewerkschaftsfrauen sprechen gar von einer «Schlammschlacht». Am Montag kündigten SP und Grüne deshalb eine dringliche Motion an. Sie wollen die Regierung beauftragen, das Gesetz über die Spitalverbunde zu ändern und die Genehmigung der Wahl durch den Kantonsrat aufzuheben. (sda/so)

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