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Rechtsstreit um Cresta-Run-Opfer geht weiter

2008 ist es zu einem gravierenden Unfall gekommen: Ein britischer Soldat prallte gegen einen Holzpfosten und verlor seinen rechten Fuss. Der Rechtsstreit um die Schuldfrage geht nun in die nächste Runde.

Südostschweiz
05.02.16 - 18:00 Uhr
Ereignisse

Wie das SRF berichtet, hat sich der Unfall am 25. Januar 2008 ereignet. Im unteren Teil der Strecke treibt es den Mann in einer Kurve nach aussen und er prallt mit dem Bein in einen Holzpfosten – so heftig, dass der Fuss oberhalb des Knöchels abgerissen wird. Heute lebt der Soldat mit einer Prothese, doch das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig.

Sorgfaltspflicht verletzt

Wie Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner bestätigt, hat nun das Bündner Kantonsgericht den Streckenverantwortlichen des Cresta Run schuldig gesprochen – wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Der Verantwortliche habe seine Sorgfaltspflichten verletzt, sagte der Gerichtspräsident am Telefon gegenüber Radio SRF. Der Holzpfosten – zur Befestigung eines Sonnensegels – sei zu nahe an der Strecke gewesen.

Risikoreicher Sport

Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigt. Nach dem Unfall 2008 hatte die Staatsanwaltschaft Graubünden den Unfall untersucht und schliesslich die Untersuchung eingestellt. Man könne niemandem einen Vorwurf machen, dieser Sport sei halt risikoreich. Das Kantonsgericht bestätigte damals den Einstellungsentscheid.

Verfahren wird erneut aufgenommen

Die Wende brachte 2011 das Bundesgericht. In diesem Urteil heisst es sinngemäss, die Staatsanwaltschaft Graubünden habe den Unfall ungenügend abgeklärt und Fakten ignoriert. Das Verfahren müsse nochmals aufgenommen werden. Wieder einige Jahre später kam der Unfall vor das Bezirksgericht Maloja. 2014 wurde der Verantwortliche des Cresta Run freigesprochen. Nun hat sich das Bündner Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigt. Zum Schuldspruch sei es aufgrund neuer Fakten gekommen, sagt Gerichtspräsident Norbert Brunner.

Urteil wird ans Bundesgericht weitergezogen

Der Rechtsstreit dürfte weiter gehen. Beim «St Moritz Tobogganing Club», dem privaten Betreiber des Eiskanals, heisst es gemäss SRF, man ziehe den Fall weiter. Ob der Schuldspruch wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung vom Bündner Kantonsgericht gerechtfertigt ist, wird demnach das Bundesgericht entscheiden. (so)

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