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St. Galler Regierung stellt sich hinter Staatsanwaltschaft

Nach dem Prozess gegen einen Schweinehalter in Uznach wurde die Staatsanwaltschaft für die zu lange Verfahrensdauer kritisiert. Ein Teil der Vorwürfe sei bereits verjährt gewesen. Die St. Galler Regierung weist in ihrer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat alle Kritik zurück.

Südostschweiz
17.11.15 - 16:29 Uhr
Ereignisse

Am 15. Oktober wurde das noch nicht rechtskräftige Urteil des Kreisgerichts See-Gaster gegen einen Schweinehalter bekannt, der in der Ostschweiz mehrere Betriebe geführt hatte. Unter anderem wurde ihm vorgeworfen, dass Schweine Verletzungen, abgebissene Schwänze und Zeichen von Vernachlässigung aufgewiesen hätten. In erster Instanz wurde er wegen Tierquälerei verurteilt. Vom Betrugsvorwurf gab es hingegen einen Freispruch.

Ein Teil der ursprünglichen Vorwürfe konnten an der Verhandlung allerdings nicht mehr beurteilt werden, weil sie bereits verjährt waren. Dies stiess Thomas Schwager, Kantonsrat der Grünen, sauer auf. Er reichte einen Vorstoss ein und wollte von der Regierung wissen, was sie davon halte, dass es im konkreten Fall zwischen Aufdeckung und Anklageerhebung sechs Jahre gedauert habe.

Ausserordentlich komplexe Untersuchung

Inzwischen hat die Regierung dazu Stellung genommen. Sie stellt sich hinter die Staatsanwaltschaft und weist jegliche Kritik zurück. Das Verfahren sei von den zuständigen Stellen eng beaufsichtigt und zweckmässig geführt worden, betont sie.

Es habe sich um eine ausserordentlich komplexe Strafuntersuchung mit 25 beschuldigten Personen, einem aufwändigen Beweisverfahren und einer umfassenden Anklageschrift gehandelt. Die Durchführung eines derartigen Verfahrens «beansprucht erfahrungsgemäss viel Zeit».

Zudem habe die Verteidigung alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dies sei der Grund für weitere Verzögerungen gewesen.

Die Dauer komplexer Verfahren könne mit mehr Personal nur bedingt verkürzt werden. Dem verfahrensführenden Staatsanwalt sei es nicht möglich, seine Arbeit beliebig zu delegieren. Er müsse die notwendigen Beweiserhebungen nacheinander abarbeiten.

Schlankes Untersuchungsamt

Das Verfahren sei stets eng durch den Leitenden Staatsanwalt des Untersuchungsamts begleitet gewesen, der sich viermal jährlich mit dem zuständigen Staatsanwalt besprochen habe, schreibt die Regierung. Das Untersuchungsamt sei zudem im Dezember 2014 von der Rechtspflegekommission visitiert worden. Diese sei zum Schluss gekommen, dass die Strukturen des Amtes «schlank und funktional» seien. (sda)

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