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Prozess um FlowTex-Gelder hat begonnen

Am Bezirksgericht Frauenfeld hat am Montag die Verhandlung im FlowTex-Fall begonnen: Den Angeklagten wird vorgeworfen, Gewinne aus früheren Betrugsgeschäften in der Schweiz gewaschen zu haben. Der Prozess startete am Vormittag mit der Klärung von Vorfragen.

Südostschweiz
05.10.15 - 11:52 Uhr
Ereignisse

Als im Jahr 2000 in Deutschland die Betrügereien der FlowTex GmbH aufflogen, kamen die Ermittler auf eine Schadensumme von 2,8 Mrd. D-Mark. Die Firma hatte über Jahre nicht existierende Bohrsysteme verkauft. 2001 wurde der Geschäftsführer Manfred Schmider zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Ein grosser Teil der Gewinne blieb aber verschwunden.

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass mit diesen Geldern Kunstwerke und Luxusgüter in die Schweiz transferiert und dort gewaschen wurden. Sie hat die Ex-Frau des FlowTex-Geschäftsführers, den Geschäftsführer, die beiden Kinder des Paares sowie einen für die Ex-Frau tätigen Anwalt aus dem Kanton St. Gallen angeklagt.

Villa und Edelsteine

Mit dem "aus Verbrechen stammenden Deliktgut" - so die Anklageschrift - sollen unter anderem eine Villa in St. Moritz, vier Chagall-Bilder oder ein Edelstein mit 51 Karat gekauft und später wieder verkauft worden sein. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihre Ermittlungen komplexe Geldflüsse nachvollzogen. In der Anklageschrift sind einzelne Kontobewegungen im Detail aufgeführt.

Der Prozess begann am Montagvormittag in der zum Gerichtssaal umfunktionierten Aula des Bildungszentrums in Frauenfeld mit der Klärung von Vorfragen. Die Verteidigung stellte dabei mehrere Anträge.

Das Gericht entschied nach längerer Beratung, dass der Kanton St. Gallen für die Beurteilung von Steuerdelikten des angeklagten Anwalts zuständig sei - und nicht das Bezirksgericht Frauenfeld.

Ausschluss der Insolvenzverwaltung gefordert

Der nächste Antrag der Verteidigung hat für den Prozess entscheidende Bedeutung: Es geht um die Frage, wie weit die deutsche Insolvenzverwaltung in der Schweiz überhaupt Forderungen durchsetzen kann. Die Anwälte der Angeklagten stellten dies infrage.

Zudem gebe es zum Verkauf eines Grundstücks in St. Moritz, zu einer Skulptur, eines Diamanten von 51 Karat und diverser Schmuckstücke bereits seit 2012 eine Zivilklage vor dem Bezirksgericht Meilen ZH, die "rechtshängig" sei. Es könne aber nicht zwei identische hängige Verfahren geben. Die Insolvenzverwaltung sei deshalb vom Prozess auszuschliessen, sie könne keine Forderungen stellen, verlangte die Verteidigung.

Der Entscheid des Gerichts steht noch aus. Die Verhandlung wird am Nachmittag fortgesetzt.

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