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Schweinemäster: Fragen zum Verfahren

Einem Schweinemäster aus der Region wird Betrug, Tierquälerei sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Das Urteil des Kreisgerichtes See-Gaster steht noch aus. Nun muss die Regierung zur langen Verfahrensdauer Stellung nehmen.

Südostschweiz
29.09.15 - 22:11 Uhr
Ereignisse

Der St. Galler Grünenpolitiker Thomas Schwager stört sich an der langen Verfahrensdauer im Prozess um einen Schweinemäster aus der Region. Dieser wurde am letzten Mittwoch am Kreisgericht See-Gaster in Uznach geführt.

Dem angeklagten Schweinemäster werden Tierquälerei, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und weitere Delikte vorgeworfen. Die Anklage forderte eine Gefängnisstrafe; die Verteidigung einen Freispruch.

Sechs Jahre bis zur Anklage

Aufgeschreckt durch die lange Verfahrensdauer wollen Politiker Antworten von der St. Galler Regierung. Thomas Schwager sowie 21 Mitunterzeichnende finden in ihrer Interpellation klare Worte: «Man muss kein Vegetarier sein, um solche Tierhaltungen abscheulich zu finden», schreibt Schwager in seinem Vorstoss.

Dieser wurde auch von drei Kantonsräten aus dem Linthgebiet unterzeichnet: von Josef Kofler und Eva Keller von der SP sowie Silvia Kündig, Grüne. Sie bemängeln darin insbesondere, dass es zwischen der «Aufdeckung der Missstände und der Anklage-Erhebung durch die Staatsanwaltschaft sechs Jahre dauerte». (snu)

Mehr in der «Südostschweiz» vom Mittwoch.

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