Ein Stundenkilometer fehlt zum Raser
Vor dem Kantonsgericht steht ein junger Mann, angeklagt wegen Trunkenheit am Steuer und zu schnellen Fahrens. Mit Inkrafttreten des strengeren Verkehrsgesetzes im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» kann das Urteil im Kanton wegweisend werden. Denn: Um als Raser eingestuft zu werden, ist der Angeklagte eigentlich einen Stundenkilometer zu langsam gefahren — das aber mit 1,71 Promille.
Vor dem Kantonsgericht steht ein junger Mann, angeklagt wegen Trunkenheit am Steuer und zu schnellen Fahrens. Mit Inkrafttreten des strengeren Verkehrsgesetzes im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» kann das Urteil im Kanton wegweisend werden. Denn: Um als Raser eingestuft zu werden, ist der Angeklagte eigentlich einen Stundenkilometer zu langsam gefahren — das aber mit 1,71 Promille.
Der junge Mann gerät auf seinem Heimweg in eine Polizeikontrolle. Er hat mindestens 1,71 Promille im Blut und fuhr statt der erlaubten 120 Stundenkilometer (km/h) 199. Das sind 79 km/h zu viel. Ein Raser ist der Mann nach den neuen Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz demnach nicht. Denn dazu hätte er mindestens 80 km/h zu schnell fahren müssen. Jetzt steht er vor Kantonsgericht.
Mehr in der «Südostschweiz» am Donnerstag.
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