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Katzenköpfer muss in die Suchttherapie

Ein 26-jähriger Mann aus dem Linthgebiet köpfte die Katze seiner Freundin. Nun hat das Kantonsgericht geurteilt.

Südostschweiz
27.08.15 - 18:15 Uhr
Ereignisse

Ein in der Region wohnhafter gebürtiger Kubaner wurde vom Kreisgericht See-Gaster wegen Tierquälerei und mehrerer Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Das Kantonsgericht hat jetzt in der Berufungsverhandlung das Urteil mehrheitlich gestützt.

Der Täter demolierte im Frühjahr 2014 in einem Anfall von «rasender Eifersucht» die Wohnung seiner Freundin. Danach ging er in die Tiefgarage und köpfte die Katze seiner Freundin (die «Südostschweiz» berichtete).

Das Kreisgericht See-Gaster hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Monaten verurteilt – beides unbedingt. Zudem wurde eine therapeutische Massnahme angeordnet, weil der Täter gemäss eines Gutachtens an einer «kombinierten Persönlichkeitsstörung» leide. Er gilt als psychisch schwer gestört.

Suchttherapie verordnet

Dieses Urteil akzeptierte er nicht, weshalb es am Dienstag zum Prozess vor dem Kantonsgericht St. Gallen kam. Dieses stützte weitgehend das Kreisgericht See-Gaster. Es hob allerdings die stationäre therapeutische Massnahme auf und verordnete eine Suchttherapie, welche ebenfalls stationär ist. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. (snu)

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