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Mann köpft Katze der Freundin in Tiefgarage

Ein Mann tickt unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus. Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte ihn und ordnete eine therapeutische Massnahme an. Der Mann ging in Berufung.

Südostschweiz
26.08.15 - 09:15 Uhr
Ereignisse

Vor dem Kantonsgericht St. Gallen kam es am Dienstag zu einer Berufungsverhandlung gegen einen gebürtigen Kubaner. Dieser wurde Anfang Jahr vom Kreisgericht See-Gaster wegen Tierquälerei sowie mehrerer Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Der heute knapp 26-Jährige focht das Urteil an. So kam es zur Berufungsverhandlung.

Die Beziehung zwischen dem Angeschuldigten und seiner Freundin stand unter keinem guten Stern. Sie waren seit Oktober 2012 mit Unterbrüchen ein Paar – im Sommer 2013 mieteten sie eine gemeinsame Wohnung im Linthgebiet. Dort lebte auch die Katze Joshi.

Mit einem Messer geköpft

Nachdem der Angeschuldigte häusliche Gewalt gegen seine Freundin angewandt hatte, zog er bald wieder aus, später aber wieder ein. Die Katze Joshi quälte er immer wieder. Nach einem Eifersuchtsausbruch seinerseits wegen des Ex-Freundes seiner Freundin tötete er Joshi in der Tiefgarage. Einen Tag zuvor hatte er sie dort bereits betäubt und in einem Sack liegen gelassen.

Als er tags darauf nach dem Eifersuchtsdrama wieder in die Tiefgarage kam, machte er sich ans Töten. «Zuerst versuchte er mit einer Säge, dem Kater den Kopf abzusägen», heisst es in der Anklageschrift. Dies misslang. So holte er zwei Küchenmesser und stach auf den Kater ein. «Schliesslich köpfte er Joshi mit einem der Messer.

Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Monaten – beides unbedingt. Zudem wurde die therapeutische Massnahme angeordnet, weil er als psychisch schwer gestört gilt.

Dieses Urteil akzeptierte Alamao nicht, weshalb es am Dienstag zum Prozess vor dem Kantonsgericht St. Gallen kam. Alamao verlangte einen Verzicht auf die stationäre Massnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Das Urteil folgt. (snu)

Mehr in der «Südostschweiz» vom Mittwoch.

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