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Naturschutz im Hänggelgiessen wird nicht durchgesetzt

Der Hänggelgiessen in Schänis ist ein beliebtes Ziel für Badende und «Böötler». Doch die Freizeittouristen dringen dabei ins Naturschutzgebiet ein und hindern seltene Vögel am Brüten. Das Problem wird von den Verantwortlichen auf die lange Bank geschoben.

Südostschweiz
04.08.15 - 10:25 Uhr
Ereignisse

«Bööteln» auf der Linth erfreut sich grosser Beliebtheit. Hunderte lassen sich an einem schönen Wochenende von Ziegelbrücke zur Grynau treiben. Auf dieser rund dreistündigen Fahrt machen viele gerne halt im Hänggelgiessen – der grossen Aufweitung am Linthkanal bei Schänis.

«Böötler» grillieren auf Kiesinseln

Doch dort anzulegen ist verboten, wie eine grosse Hinweistafel am Ufer erklärt. Denn die Kiesinseln gehören zum Naturschutzgebiet. Zwar ist das Baden in einem gewissen Teil des Hänggelgiessen erlaubt, doch auf einer Tafel der Linthverwaltung in diesem Bereich wird erklärt, dass das Betreten der Kiesinseln nicht gestattet ist. «Nur so können sich der Flussregenpfeifer und andere Wasservögel hier ansiedeln, denn sie brauchen Ruhe», heisst es dort. Bei den «Böötlern» sind aber just diese Inseln sehr beliebt. Denn die Gummibote müssen beim Anlegen nicht einmal aus dem Wasser getragen werden. So gönnen sich viele eine kleine Pause, vertreten sich die Beine und sie grillieren.

Die Verantwortlichen seien an der Umsetzung gescheitert. Jeder, der bei der Planung mit eingebunden war, hätte erkennen müssen, dass diese Rechnung mit Freizeitvergügen und Naturschutz nicht aufgehen könne, sagt Klaus Robin, Wildtierbiologe aus Uznach. (aru)

Mehr in der «Südostschweiz» vom Dienstag.

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