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Am 1. August steigen wohl keine Raketen

In weiten Teilen der Schweiz herrscht derzeit erhebliche, grosse oder gar sehr grosse Waldbrandgefahr. In den meisten Kantonen gelten deshalb Mahnungen zu sorgfältigem Umgang mit Feuer oder gar Feuerverbote. Ob am 1. August Feuerwerk gezündet werden darf, ist daher unwahrscheinlich.

Südostschweiz
20.07.15 - 10:53 Uhr
Ereignisse

In den Südostschweizer Kantonen gelten derzeit unterschiedliche Regelungen: St. Gallen mahnt zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe/im Freien. Glarus und Graubünden haben ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe augesprochen. Das heisst, es ist untersagt, in Wäldern, in Waldesnähe und in der offenen Landschaft Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen, Feuerwerke zu zünden oder Heissluftballone steigen zu lassen.

Diese Regelung gefährdet auch das Abbrennen von Feuerwerk am Nationalfeiertag, wie Andrea Kaltenbrunner vom Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden auf Anfrage sagte. «Seit wir das Feuerverbot am Dienstag ausgesprochen haben, ist es eher noch trockener geworden», so Kaltenbrunner. Die vereinzelten Gewitter haben zwar punktuell etwas Entspannung in die Lage gebracht. Sie reichen aber nicht aus, das Verbot zurückzuziehen.»

Wenn das Wetter so bleibt, bleibt auch das Feuerverbot und damit auch das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk über den Nationalfeiertag am 1. August in Kraft. Verschiedene Gemeinden in Graubünden übernehmen die Stufen der Waldbrandgefahr vom Kanton. Über Feuerverbote auf Gemeindegebiet ausserhalb des Waldes entscheiden sie jedoch autonom. Das heisst, 1.-August-Feuer auf einem Gemeindeplatz sind vom Feuerverbot nicht zwingend betroffen. Allerdings empfiehlt Kaltenbrunner auf das Abbrennen von Raketen oder Heissluftballonen zu verzichten, da deren Flugbahnen unkontrollierbar seien. (phw)

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