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Beim Kanton zu arbeiten, soll familienfreundlicher werden

Um  Fach- und Führungskräfte für Graubünden gewinnen und halten zu können, sollen Arbeits- und Anstellungsbedingungen verbessert werden. Die Regierung hat eine entsprechende Botschaft verabschiedet.

Südostschweiz
16.06.22 - 16:17 Uhr
Politik
Beim Kanton zu arbeiten, soll attraktiver werden: Der Bündner Grosse Rat behandelt das teilrevidierte Personalgesetz in der Augustsession.
Beim Kanton zu arbeiten, soll attraktiver werden: Der Bündner Grosse Rat behandelt das teilrevidierte Personalgesetz in der Augustsession.
Archivbild

Wer sich die Zahlen ansieht, der sieht, wo das Problem liegt: Annähernd die Hälfte der Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung ist 50 Jahre alt oder älter und muss in den nächsten rund 15 Jahren ersetzt werden. Allein um diese natürlichen Abgänge zu kompensieren, muss die Kantonale Verwaltung im Durchschnitt jährlich 230 neue Mitarbeitende rekrutieren. Da die geburtenstarken Jahrgänge den Arbeitsmarkt bald verlassen und die nachkommenden Jahrgänge eher geburtenschwach sind, treten viel weniger junge Arbeitnehmende in den Arbeitsmarkt ein, als ältere austreten. Es fehlen also bald Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Geeignete Angestellte für die Bündner Gerichte oder die kantonalen Verwaltungen zu finden, ist aber gar nicht so einfach. Die Kantone konkurrieren untereinander um das Personal. Der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die steigende Mobilität verschärften das Problem zusätzlich. Wie es in einer Medienmitteilung des Kantons Graubünden heisst, ist der Kanton im Quervergleich deutlich in Rückstand geraten. Er verzeichnet seit Jahren zunehmend Probleme, die Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren, die für moderne und leistungsfähige Institutionen benötigt werden. Deshalb musste eine Lösung her.

Mehr Teilzeit, flexibleres Rentenalter

Der Grosse Rat und die Bündner Regierung haben sich im Regierungsprogramm 2021–2024 das Ziel gesetzt, den Mitarbeitenden des Kantons fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen zu bieten. Entsprechend hat die Bündner Regierung die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz) verabschiedet.

Mit der Teilrevision des Personalgesetzes wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Privatleben verbessert. Mitarbeitende, die eine Familie haben, sollen bei der Drittbetreuung ihrer Kinder unterstützt werden und nach einer Geburt oder Adoption ihr Arbeitspensum reduzieren können. Teilzeitarbeit soll gefördert werden. Zudem sollen Mitarbeitende im Alter zwischen 21 bis 59 gleich viel Ferien erhalten wie bei vergleichbaren Arbeitgebern. Im Weiteren sollen der Altersrücktritt zusätzlich flexibilisiert und das kantonale Personalrecht weiter an das private Arbeitsrecht angenähert werden.

Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Augustsession 2022 vorgesehen. Die Teilrevision soll per 1. Januar 2023 in Kraft treten. (red)

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