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Startschuss für Fusionsprojekt Ilanz plus ist erfolgt

In Ilanz ist gestern der Startschuss für das Fusionsprojekt von zwölf Gemeinden namens Ilanz plus gefallen. Regierungsrat Martin Schmid wartete mit einer Reihe von Argumenten auf, warum Gemeindefusionen sinnvoll sind.

Ilanz. – Mit seinem Votum machte Regierungsrat Martin Schmid gestern in Ilanz den beteiligten Gemeinden des Fusionsprojekts Ilanz plus Mut, die Fusionsabklärungen nun aktiv anzugehen, um die Herausforderungen als grössere Gemeinde meistern zu können. Dabei zollte er jenen Gemeinden Respekt, welche sich am Projekt beteiligen, vergass aber nicht darauf hinzuweisen, die Türen für weitere Gemeinden während des Projekts offen zu halten.

Projektbegleiter Ursin Fetz, Leiter des Zentrums für Verwaltungsmanagement der HTW Chur, orientierte über den Ablauf eines solchen Fusionsprojekts. Er wurde denn auch als externer Coach für das Projekt gewählt.

Vor- und Nachteile einer Fusion erarbeiten

Ebenfalls entschieden wurde über die Projektorganisation. So sollen eine strategische und eine operative Kommission die Chancen und Risiken sowie die Vor- und Nachteile einer Fusion erarbeiten. Die strategische Kommission, in welcher die Präsidenten und Vizepräsidenten der zwölf Gemeinden sowie die Grossräte vertreten sind, definiert die Abklärungsaufträge und entscheidet über die Vorschläge der operativen Kommission. Geleitet wird diese Kommission von Ständerat Theo Maissen. Die Entscheidungsgrundlagen und mögliche Lösungswege erarbeitet eine operative Kommission, in welche je eine Vertretung jeder Gemeinde delegiert wird. Diese Arbeitsgruppe wird durch Aurelio Casanova geleitet.

Bevölkerung wird regelmässig informiert

Mit dem nun offiziell erfolgten Start des Fusionsprojekts können die Arbeiten aufgenommen werden. Es wird damit gerechnet, dass diese etwa ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen werden. Die Bevölkerung wird regelmässig über den Stand der Dinge informiert. Der definitive Entscheid, ob und in welcher Form eine Fusion unter den Gemeinden erfolgen wird, obliegt nach Vorliegen eines Schlussberichts den einzelnen Gemeindeversammlungen. (so)

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vom 31.7.2010

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