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Bundesgericht weist Beschwerde betroffener Forscher ab

Makaken-Affen im Basler Zoo (Archiv).
Makaken-Affen im Basler Zoo (Archiv).
Zwei Affenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik der Universität und der ETH Zürich sind zu Recht verboten worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der betroffenen Forscher abgewiesen und den Entscheid der Zürcher Behörden bestätigt.

Lausanne. – Die Tierversuchskommission des Kantons Zürich hatte im November 2006 zwei vom kantonalen Veterinäramt bewilligte Projekte zu Tierversuchen mit Affen angefochten. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass die beiden Experimente aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Tiere rechtswidrig seien.

Vor allem die Tierwürde werde übermässig verletzt. Die von der Kommission angerufene Zürcher Gesundheitsdirektion stützte deren Auffassung in beiden Fällen, dagegen erhobene Beschwerden der verantwortlichen Forscher ans Zürcher Verwaltungsgericht blieben erfolglos.

Die involvierten Wissenschaftler gelangten ans Bundesgericht, das ihre zwei Beschwerden nun ebenfalls abgewiesen hat. Die Entscheide aus Lausanne liegen erst im Dispositiv vor, die Begründung folgt später.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich in ihrer Medienmitteilung sehr befriedigt über die beiden letztinstanzlichen Entscheide. Erstmals überhaupt seien damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert worden.

Ob die Entscheide einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeuten würden, bleibe abzuwarten. Der Erfolg nähre aber die Hoffnung darauf, dass der Schutz und die Würde der Tiere fortan generell stärkere Beachtung in der Güterabwägung für Tierversuche finden würden.

Die beiden Versuche mit Makaken-Affen sollten Teil von zwei Forschungsprogrammen am Institut für Neuroinformatik sein. Dabei geht es einerseits um die Entwicklung leistungsfähiger Computer, andererseits um die Verbesserung von Therapien nach Schlaganfällen. (sda)

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vom 31.7.2010

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