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SVP Glarus fasst Parolen für die ao. Gemeindeversammlung Glarus

An ihrer Parteiversammlung hat die SVP Sektion ihre Parolen zum Erlass der Nutzungsplanung und der Bauordnung am 23. September 2016 beschlossen. Die Zonenpläne und die Bauordnung sind als Gesamtes zu genehmigen. Etliche Anträge tragen jedoch zur Verbesserung der Gesamtrevision bei, wofür nachfolgend den Stimmberechtigten eine Empfehlung abgegeben wird.

Mittwoch, 21. September 2016, 01:08 Uhr

Den Schwerpunkt der Beratungen bildeten die Mischzonen für Wohnen und Arbeiten. Bereits vorgesehen für eine Umstrukturierung sind die Areale „Kartonfabrik Ennetbühls“ „Spälty Netstal“ und „Möbeli Glarus“. Die Parteimitglieder sind der Ansicht, dass auch der Kleinzaun Süd (2.18) und das Gewerbegebiet Buchholz (2.17) neu einer Mischnutzung Wohnen und Arbeiten statt einer reinen Arbeitsnutzung zugewiesen können. Damit wird die gewachsene Struktur übernommen, weil in beiden Gebieten bereits gewerbliche Nutzungen gemischt mit Wohnnutzungen bestehen. Alle fünf Areale eignen sich bezüglich Lage und Lärmschutz dafür. Mit einer einheitlichen Handhabung der vertraglichen Mehrwertabschöpfung, des Überbauungsplans und/oder der Baubewilligung kann Klarheit und Rechtssicherheit für die weitere Entwicklung geschaffen werden.

In den Zentrumsgebieten ist die Wohnzone W3 zur Verdichtung mit Mehrfamilienhäusern bestimmt und der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern ist im Gegensatz zu W2 nicht zulässig. Das Gebiet Spielhof (2.13) soll deshalb wie beantragt in der Wohnzone W3 verbleiben. Zudem sollen die Gebiete Wiesli (2.14) und Schäfliwiese (2.15) in die Zone W3 überführt werden.

Im Siedlungsgebiet liegen die nicht überbaute Arbeitszone Buchholz (2.10) und das Gründli/Erlen (2.11). Die Änderungsanträge werden befürwortet, weil der Bedarf für die vorgesehene Nutzung gar nicht mehr besteht. Eine Grünflächenziffer von 0.35 in allen Wohnzonen wird als noch zu hoch angesehen und es wird ein Verzicht auf die Ziffer (2.32) gefordert. Eine bessere Ausnutzung der Dachaufbauten und Dacheinschnitte (2.38, 2.39) wird als architektonisch vorteilhaft gesehen und ist anzunehmen.

Ausserhalb der Siedlungsgebiete wird als richtig erachtet, dass in einem ersten Schritt nur Gewässerräume an Linth und Löntsch ausgeschieden werden. Für die übrigen Gewässer kann eine Rückstellung erfolgen. Beim Rhodannenberg (2.34) wird empfohlen, diesen in der Zone für Ausflugsgaststätten zu belassen und eine Ausweitung abzulehnen. Es besteht die Gefahr, dass die Tourismuszone als Bauzone mit Erschliessungspflicht des Gemeinwesens angesehen wird; diese Kosten sind weder ausgewiesen und noch absehbar. Bei Kalkfabrik Netstal AG sind aus wirtschaftlichen Gründen die Anträge 2.43 zur Abbauzone Elggis Süd und 2.44 zum Abbauvertrag abzulehnen und die Gemeinde hat den Vertrag dementsprechend abzuschliessen.

Ort:
8750 Glarus
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