Im Trauerfall
Was haben Angehörige vorzukehren?
Je nach Gemeinde und Kanton weicht die Vorgehensweise vom unten aufgezeigten Weg leicht ab. Die örtlichen/regionalen Zivilstandsämter der Gemeinden helfen den Hinterbliebenen jedoch in aller Regel, die Formalitäten richtig zu erledigen. Die Adresse und Telefonnummer kann den Telefonbüchern entnommen werden. In einigen Gemeinden/Regionen ist mitunter auch festgehalten, wo die Ansprechpartner ausserhalb der Bürozeiten erreicht werden können. Stirbt der Angehörige zu Hause, muss dem Zivilstandsamt die Todesbescheinigung des Arztes vorgelegt werden und wenn möglich das Familienbüchlein der verstorbenen Person.

– Mit dem Zivilstandsamt Kontakt aufnehmen
– Mit dem zuständigen Pfarramt Verbindung aufnehmen
– Todesanzeigen für die Zeitung aufgeben und Trauerzirkulare drucken lassen
Welche Angaben sollte eine Todesanzeige enthalten?
– Vorname, Name und eventuell Frauenname der verstorbenen Person
– Das erreichte Alter (Eventuell Datum der Geburt und den Todestag angeben)
– Die Todesursache
– Den Wohnhort der verstorbenen Person (Angabe in der Datumszeile)
– Die Leidtragenden (Ehegatte, Kinder und deren Familie, eventuell Eltern)
– Zeit und Ort der Beerdigung und der Abdankung
– Soll einer Institution gedacht werden?
– Der Text kann durch ein Foto, ein Kreuzzeichen, ein beliebiges Symbol und oder einen Bibelvers ergänzt werden.
Muster einer Todesanzeige
Die folgenden Abbildungen zeigen Ihnen, wie eine Todesanzeige aufgesetzt werden kann (mit oder ohne Foto):
Todesanzeige mit Foto
Todesanzeige ohne Foto
Beim Aufsetzen von Todesanzeigen sind Ihnen die Inserate-Annahmestellen der Südostschweiz Publicitas AG / Publicitas AG gerne behilflich. Falls Sie besondere Gestaltungswünsche haben, müssen sie uns diese unbedingt mitteilen, ansonsten wird die Todesanzeige standardmässig abgesetzt.
Preisbeispiele
Preise in der Südostschweiz (exklusive 7.6% MWST), Die Breite ist vorgegeben 5-spaltig (141 mm), die Höhe variert je nach Text. Tarifbasis Januar 2007.
Titel mm-Tarif 5-spaltig
150 mm hoch
Südostschweiz Graubünden
(Bestehend aus: Südostschweiz Graubünden
und Bündner Tagblatt)
Auflage: 51'851 Exemplare
1.50 Fr. 1125.–
Südostschweiz Graubünden/Rom.
(Bestehend aus: Südostschweiz Graubünden,
Bündner Tagblatt und La Quotidiana)
Auflage: 57'805 Exemplare
1.66 Fr. 1245.–
Südostschweiz Glarus
Auflage: 9'742 Exemplare
0.89 Fr. 667.50
Südostschweiz Gaster/See
Auflage: 5'467 Exemplare
0.89 Fr. 667.50
Südostschweiz Graubünden
Ausgabe Aufgabeschluss/-möglichkeiten
Montag-Ausgabe

An Sonntagen und Feiertagen
Annahmeschluss für Todesanzeigen: am Vortag, 16.00 Uhr

Aufgabemöglichkeit schriftlich
Einwerfen (mit Vermerk Todesanzeige) in speziell gekennzeichneten Briefkasten «Todesanzeigen Südostschweiz/Bündner Tagblatt» Comercialstrasse 22, 7000 Chur

Fax 081 255 51 03
todesanzeigen@suedostschweiz.ch

Bitte jeweils Absender-/Rechnungs-adresse und Tel.-Nr. für allfällige Rückfragen vermerken.

Rückfragen in dringenden Fällen

Tel. 081 255 52 17 von 16.00–18.00 Uhr

Zum Mediacenter

Dienstag–Samstag-Ausgabe Annahmeschluss für Todesanzeigen
am Vortag, 16.30 Uhr

Annahmestelle

Südostschweiz Mediacenter AG
Bahnhofplatz, Postfach 238, 7007 Chur
Tel. 081 255 58 58, Fax 081 255 58 59,
chur@so-publicitas.ch oder bei den Aussenstellen in Arosa, Bonaduz, Lenzerheide, Ilanz oder Thusis
Südostschweiz Glarus
Ausgabe Aufgabeschluss/-möglichkeiten
Montag-Ausgabe Aufgabe am Sonntag
Bis 15.00 Uhr in den Briefkasten «Medienhaus» an der Zwinglistrasse 6 in Glarus mit dem deutlichen Vermerk «Todesanzeige» oder
ebenfalls bis 15.00 Uhr per Telefax
055 645 28 96
Dienstag–Samstag-Ausgabe Aufgabe am Vortag bis 15.00 Uhr bei einer Südostschweiz Publicitas AG oder Publicitas AG Filiale oder per E-Mail an glarus@so-publicitas.ch
Südostschweiz Gaster/See
Ausgabe Aufgabeschluss/-möglichkeiten
Montag-Ausgabe Aufgabe am Sonntag
Bis 15.00 Uhr in den Briefkasten «Medienhaus» an der Zwinglistrasse 6 in Glarus mit dem deutlichen Vermerk «Todesanzeige» oder
ebenfalls bis 15.00 Uhr per Telefax
055 645 28 96
Dienstag–Samstag-Ausgabe Aufgabe am Vortag bis 15.00 Uhr bei einer Südostschweiz Publicitas AG oder Publicitas AG Filiale oder per E-Mail an uznach@so-publicitas.ch
La Quotidiana
Ausgabe Aufgabeschluss/-möglichkeiten
Montag-Ausgabe Aufgabe am Sonntag
Bis 16.00 Uhr per E-Mail an redaktion-lq@suedostschweiz.ch oder auf Telefax
081 920 07 15. Bitte erkundigen Sie sich unter Telefon 081 920 07 19, ob Ihre Todesanzeige angekommen ist.
Dienstag–Freitag-Ausgabe Aufgabe am Vortag bis 15.30 Uhr (falls die Todesanzeige ins Romanische übersetzt werden muss bis 14.30 Uhr) bei einer Südostschweiz Publicitas AG oder Publicitas AG Filiale
Einige wichtige Merkpunkte
  • Die Todesanzeige erst dann aufgeben, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Beerdigung festgelegt sind.
  • Klären Sie genau ab, wer alles unter den Trauernden aufgeführt werden soll.
  • Um Fehler möglichst zu vermeiden, senden Sie uns die Todesanzeige bitte maschinengeschrieben oder in deutlicher Blockschrift.
  • Notieren Sie immer die Adresse und Telefonnummer (für Rückfragen) des Auftraggebers
Nützliche Links
Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Tod
Kondolenz.info
Kondolenzregister.ch
Was tun im Todesfall – Verband der Bestatter
Trauerzirkulare drucken lassen
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Die Südostschweiz, Graubünden
Die Südostschweiz
vom 2.9.2010

Weitere Titel:
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