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Schweinemäster wegen Betrugs verurteilt

Das Kantonsgericht St. Gallen hat einen 49-jährigen Schweinemäster wegen gewerbsmässigen Betrugs, Anstiftung zur mehrfachen Urkundenfälschung sowie mehrfacher Tierquälerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.

Südostschweiz
03.03.17 - 17:20 Uhr
Verurteilt: Der Schweinemäster erhält eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine Busse. (Archivbild)
Verurteilt: Der Schweinemäster erhält eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine Busse. (Archivbild)

Gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft verkauften der beschuldigte Schweinemäster und dessen ehemaliger Mitarbeiter zwischen Januar 2007 und Mai 2009 unter dem Label „QM-Schweizer Fleisch“ insgesamt über 9‘000 Mastschweine, obwohl die Tiere nicht aus zertifizierten Betrieben stammten. Ausserdem hätten die Beschuldigten die notwendige Pflege verletzter und kranker Mastschweine unterlassen.

Kunden gezielt betrogen

Das Kreisgericht See-Gaster sprach die Beschuldigten mit Entscheid vom 14. Oktober 2015 vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung sowie in anderen Punkten frei. In einzelnen Anklagepunkten sah es die Tierquälerei als erwiesen an. Gegen diesen Entscheid erhoben sowohl Staatsanwaltschaft wie auch die Beschuldigten Berufung. Letztere verlangten im Berufungsverfahren einen vollständigen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Schuldspruch und für den Hauptbeschuldigten eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Strafkammer des Kantonsgerichts St. Gallen hat nun den Entscheid des Kreisgerichts in den Hauptpunkten aufgehoben. Die Beschuldigten hätten Kunden gezielt betrogen und die Tiere vernachlässigt.

Ein derart klares Urteil hatten weder die Anwälte des Beschuldigten noch Prozessbeobachter erwartet: 14 Monate wegen Betrugs und Urkundenfälschung muss der gerichtserprobte 49-jährige  Käser hinnehmen. Zudem sprach das Gericht wegen weiterer Delikte, insbesondere der mehrfachen Tierquälerei, eine bedingte Geldstrafe von 9600 Franken aus. Beide Strafen wurden bedingt ausgesprochen mit einer Bewährung von drei Jahren. Ebenfalls muss der Hauptangeklagte zwei Drittel der Verfahrenskosten in der Gesamthöhe von rund 56 000 Franken übernehmen, ein Drittel zahlt der Staat. Der Mäster muss also rund 37 000 Franken zahlen. 

«Gehen auf jeden Fall in Berufung»

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Aber der Anwalt des Schweinemästers will «auf jeden Fall» in Berufung gehen, wie er gestern sagte. Das Urteil dagegen wollte er «auf keinen Fall» kommentieren. Auch der Hauptangeklagte sagte auf Anfrage der «Südostschweiz» nichts zum Urteil. Das Kantonsgericht St. Gallen erachtet zudem den mitangeklagten ehemaligen Mitarbeiter des Schweinemästers wegen derselben Delikte ebenfalls für schuldig. Ihm wurde eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von knapp 30 000 Franken aufgebrummt.

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