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Schweinemäster muss vor Kantonsgericht antraben

Vor dem Kantonsgericht beginnt am Dienstag der Berufungsprozess gegen einen Schweinemäster aus der Region. Er muss sich wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Tierquälerei verantworten. In einem ersten Urteil sprach ihn das Kreisgericht See-Gaster in fast allen Punkten frei. Die Anklage fordert dreieinhalb Jahre Gefängnis.

Südostschweiz
27.02.17 - 20:21 Uhr
Kantonsgericht: In St. Gallen findet der Prozess gegen den Schweinemäster statt. (Archivbild)
Kantonsgericht: In St. Gallen findet der Prozess gegen den Schweinemäster statt. (Archivbild)

Der Fall eines Schweinemästers aus dem Linthgebiet sorgte schweizweit für Aufsehen. Unter anderem wurden ihm gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Anstiftung zur Urkundenfälschung sowie mehrfache vorsätzliche Tierquälerei vorgeworfen. Das Kreisgericht sprach ihn 2015 aber in fast allen Punkten frei. Lediglich die Tierquälerei sah das Gericht als erwiesen an.

Verteidiger spielt auf Zeit

Gegen das Urteil erklärten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der Anwalt des Beschuldigten Berufung. Am Dienstag geht der Prozess vor dem Kantonsgericht in die nächste Runde. Der Anwalt des Beschuldigten machte bereits nach der Urteilsverkündung des Kreisgerichts Ende 2015 klar, dass er aus formalen Gründen in Berufung gehen werde. Der Verteidiger machte auch keinen Hehl daraus, dass er damit auf Zeit spiele. Durch den Instanzenweg bestehen gute Chancen, dass die Restvorwürfe der Tierquälerei verjähren.

Die Staatsanwaltschaft hingegen will den Beschuldigten im Gefängnis sehen: «Wir verlangen eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Anstiftung zur Urkundenfälschung sowie mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei», so Sprecher Roman Dobler. Dafür soll der Angeklagte dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. (snu)

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