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Junger Dieb bricht beim zukünftigen Schwiegervater ein

Ein junger Iraki stahl aus einer Wohnung in Rapperswil-Jona Bargeld und Schmuck. Vom Richter des Kreisgerichts See-Gaster erhält er eine letzte Chance: Der 26-Jährige bekommt eine Geldstrafe auf Bewährung.

Südostschweiz
07.02.17 - 17:51 Uhr
Einbruch: Der Dieb stieg in das Haus seines zukünftigen Schwiegervaters ein. (Keystone)
Einbruch: Der Dieb stieg in das Haus seines zukünftigen Schwiegervaters ein. (Keystone)

Heiligabend vor zwei Jahren: Der junge Mann weiss, dass dort, wo er gleich einsteigen wird, Bargeld aufbewahrt wird. Denn: Das Haus gehört dem Vater seiner Verlobten. Über den Balkon gelangt der heute 26-Jährige ins Treppenhaus und von dort in die Räumlichkeiten. Er findet «viel Bargeld», wie sein Übersetzer am Kreisgericht See-Gaster für ihn sagt. Wie viel genau, wisse der Beschuldigte allerdings nicht. Der Bestohlene macht den Betrag von 31 727 Franken geltend. Auch Goldschmuck soll gestohlen worden sein.

Beschuldigter ist geständig

Der Angeklagte war deshalb bereits im September 2016 per Strafbefehl des Diebstahls schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mit seinem Anwalt legte er Einsprache ein, gestern fand am Kreisgericht See-Gaster die Hauptverhandlung statt. Der Richter will wissen, weshalb der Beschuldigte nun geständig sei. In der Untersuchung habe er stets bestritten, etwas mit der Tat zu tun haben. «Ich bin verlobt und hatte Angst, ins Gefängnis zu gehen. Jetzt will ich die Tat bereinigen», lautet die Antwort.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte in der Schweiz gestohlen hat. Im Februar 2015 wurde er erwischt, als er in einem Laden Kleider mitgehen lassen wollte. Auch diese Tat gibt der Beschuldigte vor dem Kreisgericht zu. Er wurde damals zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.

Geld- statt Freiheitsstrafe

Der Richter hat ein Einsehen: Er spricht den Angeklagten des Diebstahls schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 9600 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren. Die frühere Strafe wegen des Kleiderdiebstahls wird widerrufen und der Vollzug angeordnet. Sprich: Die 900 Franken, die damals auf Bewährung angeordnet wurden, muss der Angeklagte jetzt bezahlen.

Auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 4122 Franken gehen zulasten des Angeklagten. Die Zivilforderung, also die gut 31 000 Franken, die er gestohlen haben soll, wird auf den Zivilweg verwiesen. Der Angeklagte habe gemäss dem Richter «mit seinem Geständnis im letzten Moment die Kurve gekriegt». Der Richter weist auch darauf hin, dass der Angeklagte Glück gehabt habe, dass der Bestohlene auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs verzichtet hat: «Andernfalls hätte ich eine Landesverweisung prüfen müssen.» (dgr)

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