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Benken: Streit um Klettenseehof geht eine Runde weiter

Die Ortsgemeinde Benken hat im Streit um den Klettenseehof eine weitere Klage eingereicht. Das Ziel ist dasselbe wie seit 20 Jahren: den Hof zurückzukaufen.

Südostschweiz
11.11.16 - 14:41 Uhr

Seit 20 Jahren will die Ortsgemeinde Benken vor Gericht das Recht erstreiten, den Klettenseehof, einen landwirtschaftlichen Betrieb in Benken, zurückzukaufen. Die Vorgeschichte: 1995 verkauft die Ortsgemeinde den Hof günstig an Kurt Schnider. Das dazugehörige Land gehört weiterhin der Ortsgemeinde, sie verlangt für den tiefen Kaufpreis höhere Pachtzinsen.

Lange juristische Vorgeschichte

Zu hohe Pachtzinsen, wie sich später vor Gericht herausstellt: Schnider erwirkt, dass die Zinsen für das Pachtland von rund 8000 auf knapp 4500 Franken gesenkt werden. 2009 verkauft Schnider den Hof an den Benkner Bauern Niklaus Fischli.

Die Ortsgemeinde fechtet die Gültigkeit des Verkaufsvertrags aber vor Gericht an: Aufgrund eines im Vertrag von 1995 festgelegten Vorkaufsrechts sei die Ortsgemeinde berechtigt, den Klettenseehof zurückzukaufen – vor Fischli. Der Besitzerwechsel wird aufgrund des Widerstands der Gemeinde nie im Grundbuchamt vermerkt.

2010 erschiesst sich Kurt Schnider. Da seine Witwe den mit Prozesskosten belasteten Hof – mittlerweile sind 15 Jahre der juristischen Streitereien vergangen – nicht übernehmen kann, schlägt sie das Erbe aus. Der Klettenseehof geht an das Konkursamt March über, das Schniders Nachlass verwaltet.

Dieses möchte den Hof verkaufen. Doch auch das fechtet die Ortsgemeinde an – ohne Erfolg: Das Bundesgericht entscheidet Anfang dieses Jahres, dass das Konkursamt den Hof an den Höchstbietenden verkaufen darf. Auf dem strafrechtlichen Weg bleibt der Ortsgemeinde somit keine weitere Instanz.

Auf Straf- folgt Zivilrecht

Also wählt sie den zivilrechtlichen Weg: Gestern wurde am Kreisgericht See-Gaster eine «Hauptinterventionsklage» verhandelt. Der erste Vortrag ihres Rechtsanwalts dauert fast eine Stunde und ist gespickt mit juristischen Fachausdrücken. Das Ziel der Ortsgemeinde bleibt dasselbe: Sie will den Klettenseehof zurück.

Fischlis Anwalt spricht in seinem ersten Vortrag von «einer dramatischen Geschichte». Und stellt sich auf den Standpunkt, die Ortsgemeinde wolle «den Fünfer und das Weggli»: «Sie wollen die 90 000 Franken, die ihnen aufgrund eines früheren Vergleichs aus der Konkursmasse zustehen, den Klettenseehof zurück und diesen dann wieder zu überhöhten Preisen verpachten.»

Urteil erfolgt schriftlich

Fischlis Anwalt appeliert an das Gericht, nicht auf die Klage der Ortsgemeinde einzutreten. Dieses befragt daraufhin noch einmal beide Parteien zu Details. Es folgen die zweiten Vorträge der beiden Anwälte, im selben Muster.

Fast drei Stunden dauert die Verhandlung, dominiert von den zwei Anwälten. Am Schluss entscheidet das Gericht, das Urteil den Parteien schriftlich zukommen zu lassen.

Und dieses wird möglicherweise sehr kurz ausfallen. Denn der allererste Antrag von Fischlis Anwalt lautete sinngemäss: «Das Kreisgericht See-Gaster soll auf die Klage der Ortsgemeinde Benken nicht eintreten, da es für diese nicht zuständig ist.» Gemäss des Vertrages von 1995, der dem ganzen juristischen Hickhack zugrunde liegt, müsse ein Dreier-Schiedsgericht darüber befinden.

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