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Prämienregionen werden neu eingeteilt

Die Prämienregionen für die Bestimmung der Krankenkassenprämien sollen neu bestimmt werden. Dies führt zu Anpassungen in den Kantonen Schaffhausen, Bern, Graubünden, Luzern und St. Gallen.

Südostschweiz
26.09.16 - 14:47 Uhr

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am Montag die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Ziel sei eine kohärentere und ausgewogenere Karte der Prämienregionen, schreibt das EDI in einer Mitteilung.

Heute beruht die Einteilung der Prämienregionen auf den Gemeinden. Die Abgrenzung nach diesem Kriterium könne willkürlich sein, schreibt das EDI. So weise beispielsweise eine Gemeinde mit Alters- oder Pflegeheim höhere Kosten aus als die Nachbargemeinde, die über keine solche Einrichtung verfüge.

Ein weiterer Grund für die Anpassung ist eine neue Erfassung der Versichertendaten durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Diese werden seit 2015 nicht mehr nach Gemeinden, sondern nach Bezirken erhoben, um die Anonymität der Versicherten zu gewährleisten. Eine Kostenuntersuchung nach Gemeinden ist folglich anhand dieser Daten nicht mehr möglich.

Die Mehrheit der Kantone besteht gemäss EDI bereits heute nur aus einer Prämienregion, dies wird so beibehalten. Auch in den meisten Kantonen mit zwei Regionen bleibt die Situation unverändert. Es sind dies Baselland, Freiburg, Tessin, Waadt und Walllis. Schaffhausen soll neu statt zwei nur noch eine Prämienregion umfassen. Von den Kantonen mit drei Prämienregionen werden vier (BE, GR, LU und SG) nur noch zwei Regionen haben. Die Anzahl der Regionen in Zürich bleibt unverändert.

Die Vernehmlassung endet Mitte Januar 2017. Die Verordnungsänderung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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