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Rentner 
erhält eine letzte Chance

Ein Rentner, der im März ohne Führerausweis 
hundert Meter mit dem Auto unterwegs war, muss doch nicht ins Gefängnis.

Südostschweiz
09.08.16 - 10:00 Uhr

Das Kantonsgericht hat einen Rentner aus Glarus Süd wegen «Fahrens ohne Berechtigung» schuldig gesprochen, wie es in einem Urteil schreibt. Die achtmonatige Freiheitsstrafe muss der 73-Jährige jedoch nicht im Gefängnis absitzen. Denn deren Vollzug schiebt das Gericht zugunsten einer ambulanten Massnahme auf.

Begründet wird diese Massnahme mit der Alkoholsucht und den psychischen Problemen des Rentners. Weiter ordnet das Gericht in seinem Urteil an, dass der beschlagnahmte Jeep Grand Cherokee des 73-Jährigen durch die Strafbehörden verkauft wird. Der Erlös wird anschliessend den Verfahrenskosten angerechnet.

Unbelehrbar und 
mehrfach verurteilt

Im März fuhr der Rentner ohne Führerausweis mit dem Auto von seinem Wohnort zur nah gelegenen Kehrichtsammelstelle und wieder zurück. Dabei legte er eine Strecke von knapp hundert Metern zurück. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen hat. In den letzten zwei Jahren wurde er zum gleichen Straftatbestand bereits vier Mal verurteilt.

Da die Staatsanwaltschaft den Rentner für unbelehrbar hält, forderte sie eine achtmonatige Gefängnisstrafe. Der Verteidiger des 73-Jährigen beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe, da der Rentner einsichtig und geständig sei. Und das Gericht sollte eine ambulante Therapie anordnen, um dem Mann beim Umgang mit seinen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen zu helfen. (ml)

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