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Kündigungsstreit inmitten von Motorenöl und Autoteilen

Ein Garagist aus Glarus Nord löst das Arbeitsverhältnis mit seinem gesundheitlich schwer angeschlagene Mitarbeiter auf. Als ihn sein Ex-Chef in einem anderen Garagenbetrieb arbeiten sieht, kommt es zum Eklat.

Südostschweiz
09.04.16 - 19:17 Uhr

Eine Woche nach seinem Rauswurf Anfang Februar 2015 ficht Hans Berger* die schriftliche Auflösungsvereinbarung seines Arbeitsvertrages an. Er schaltet dafür einen Anwalt ein. Dieser verlangt in einem Schreiben an Garagist und Ex-Chef Jürg Escher* eine ordentliche Kündigung. Denn die Vereinbarung sei ungültig, da Berger überrumpelt worden sei und geglaubt habe, eine Quittung für das erhaltene Geld unterschrieben zu haben. «Ich bin mir wie in einem billigen amerikanischen Film vorgekommen, wenn jemand gefeuert wird», sagt Berger. Und laut seinem Anwalt war er damals eigentlich gar nicht mehr arbeitsfähig.

Kurz darauf überschlagen sich die Ereignisse, und es kommt am 13. Februar 2015 zum Eklat: Escher entdeckt Hans Berger durch das offene Tor in einer Autowerkstatt in der March beim Arbeiten, zwei Tage nachdem er von dessen Anwalt das Schreiben erhalten hatte. Wonach Escher seinem ehemaligen Angestellten ein zweites Mal kündigt: nun aber fristlos.

Der Kündigungsstreit landete vor kurzem vor dem Richter. Denn Hans Berger fordert von seinem ehemaligen Arbeitgeber rund 29 000 Franken Schadenersatz. Zusätzlich soll der Garagist ihm einen Lohnausweis für das Jahr 2015 ausstellen. (ml)

* Namen von der Redaktion geändert.

Die Hintergründe, wie es genau zum Eklat gekommen ist, lesen Sie in der «Schweiz am Sonntag», Ausgabe Glarus.

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