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Diebstahl: Wer bezahlt?

Kleider, Parfüms oder Bargeld - in Graubünden sind offenbar die Langfinger unterwegs. Zahlreiche Einschleichdiebstähle haben die Kantonspolizei in diesen Tagen beschäftigt. Nicht jedes der Opfer darf dabei auf eine volle Rückerstattung hoffen.

Südostschweiz
09.02.16 - 17:51 Uhr

Zurzeit sind in Graubünden vermehrt Einschleichdiebstähle gemeldet worden. Von den Vorfällen betroffen waren Geschäfte, Wohnungen und Häuser, wie René Schuhmacher, Chef der Kriminalprävention Graubünden, auf Anfrage erklärte. Dabei ist Diebstahl, aber nicht gleich Diebstahl! Die Polizei und die Versicherung unterscheiden zwischen zwei Arten.

Einschleichen oder einbrechen

Bei einem Einschleichdiebstahl dringt der Dieb ohne Verursachung eines Sachschadens in eine Wohnung ein - beispielsweise durch ein Fenster, welches offen gelasen wurde. Hingegen bei einem Einbruchdiebstahl verschafft sich der Täter gewaltsam Zutritt zu einem Gebäude - etwa durch das Aufbrechen einer Tür.

Wann zahlt die Versicherung?

Einbrüche werden von der Versicherung bezahlt, Einschleichdiebstähle hingegen werden nur bis zu einem bestimmten Betrag übernommen, wie der Internetvergleichsdienst comparis.ch erklärt. Der Einschleichdiebstahl ist in der Hausratsversicherung enthalten, jedoch in der Betragshöhe oftmals begrenzt. Die Versicherung zahlt also nur, den in der Police festgehaltenen Betrag. Bargeld ist dabei nie versichert und auch bei Schmuck braucht es meist eine Zusatzversicherung, so der Vergleichsdienst abschliessend. (sia)

 

 

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