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Karl Dall muss nicht vor Obergericht

Der Freispruch des Hamburger Entertainers Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die Klägerin hat ihren Berufungsantrag zurückgezogen.

Südostschweiz
30.07.15 - 18:28 Uhr

Dies teilte Dalls Anwalt am Donnerstag der deutschen Nachrichtenagentur dpa mit. Damit sei der Freispruch vom Dezember 2014 gültig. Das Zürcher Obergericht hatte am 21. Juli das Datum der zweitinstanzlichen Verhandlung auf den 28. September festgelegt.

Dall zeigte sich erleichtert. "Das war die beste Meldung der letzten zwei Jahre", sagte er der dpa.

Das Bezirksgericht Zürich hatte Dall letzten Dezember vom Vorwurf der Vergewaltigung und der versuchten Nötigung freigesprochen. Das Gericht war zur Überzeugung gelangt, die Beweislage reiche für eine Verurteilung nicht aus.

Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe von Anfang an dezidiert zurückgewiesen. Er sei das Opfer einer Stalkerin und deren psychischer Probleme, machte er geltend. Auch andere Prominente waren von der Frau bedrängt worden.

Angezeigt worden war der heute 74-jährige Entertainer von einer ehemaligen Solothurner Journalistin. Die heute 44-Jährige, die mittlerweile von der IV lebt, hatte ihm vorgeworfen, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotelzimmer vergewaltigt zu haben.

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