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| Datum/Zeit: | 15.11.2010 10:20 |
Liest man den neuen Artikel des Gegenvorschlages 121a (neu) genau durch, stößt man auf etliche Böcke! Absatz 4 zum Beispiel besagt, dass Kantone und Gemeinden bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Berücksichtigung der Anliegen der Integration sicher stellen! Anliegen bedeutet auch Wünsche, Angelegenheiten und Tatsachen.
Bei Straftaten, die bei uns verübt werden, sind mehr als die Hälfte von Ausländern darin verwickelt, die scheinbar integriert sind! Die Gefängnisse sind übervoll (ca. 70% Ausländer).
Wer leidet darunter? Schweizerbürger und solche, die eine Niederlassungsbewilligung haben. Beim Gegenvorschlag ist die Spannweite groß für eine Sicherstellung einer Integration oder einer Ausschaffung.
Auch von der offenen Grenze, profitieren kriminelle Banden, die frischfröhlich auf Einbruchstour gehen können, oder andere Straftaten begehen können.
16.11.2010 16:00 Uhr
Kriminal-Touristen halten sich ILLEGAL in der CH auf
@ Chr. Reuss
Zitat: "... besonders bei den Kriminal-Touristen, die dank Ihrem Schengen-Abkommen massenhaft über die offenen Grenzen hereinspazieren, zuschlagen und gleich wieder gehen, ist es ja völlig absurd, zu schreiben, "dass die vom Gesetzgeber verlangte und angestrebte Integration gemäss dem Grundsatz "Fördern und Fordern" idealerweise sofort nach Einreise und Niederlassung zu beginnen hat"!..."
Haben Kriminal-Touristen neuerdings eine Aufenthaltsbewilligung (B) oder gar eine Niederlassungsbewilligung (C)? Da wissen Sie mehr als ich.
Ich schrieb von NIEDERGELASSENEN, bei denen die Integration gemäss AuG und Gegenentwurf, sowie gemäss dem Grundsatz "Fördern & Fordern" idealerweise innert nützlicher Frist nach Einreise zu erfolgen hat - eine pragmatische und weitsichtige Massnahme, die einleuchtet.
Von Kriminal-Touristen, die kommen und gehen, sagte ich kein Wort. Von ihnen sagt auch der Gesetzgeber im Hinblick auf Integrationsbeühungen kein Wort...
16.11.2010 15:36 Uhr
es geht um die noch nicht Ausgewiesenen...
"Bringt nichts" ist schlichtweg falsch! Weil diese schon nach heutiger Gesetzeslage ausgewiesen werden, erübrigt sich ja bei diesen eine Änderung. Natürlich geht es noch um die Anderen.
> Probleme bewirtschaftet, anstatt sie seriös anzupacken
Und was machen Ihre EUphorischen Parteien? Probleme schaffen und verschlimmern, um sich und ihren Stammwählern ein Beschäftigungsprogramm daraus zu machen. Und Gurkensalat aus der Schweiz, zwecks EU-Beitritt. Dass sie dabei dem Volk nicht nach dem Munde reden können, ergibt sich ja aus der Sache, aber das ist nicht ihr Verdienst. Dafür lügen und verdrehen sie, dass sich die von Mayr-Melnhof abgesägten Bäume biegen...
Zitat: "Was die AuG Art. 53 & 54 angeht, verdrehen Sie die Sache. Sie wissen so gut wie ich, dass die vom Gesetzgeber verlangte und angestrebte Integration gemäss dem Grundsatz "Fördern und Fordern" idealerweise sofort nach Einreise und Niederlassung zu beginnen hat - also sicher nicht, wie Sie sagen, erst wenn jemand rechtsbrüchig geworden ist. Ihre Rede von der "Integration Krimineller" ist deshalb tendenziös und unsachlich."
Sie verdrehen meine Aussagen total. Ich schrieb, dass AuG Art. 53+54 eben gerade KEINE "Integration Krimineller" vorschreibt, wie Sie behaupteten, sondern erst der Gegenvorschlag. Und besonders bei den Kriminal-Touristen, die dank Ihrem Schengen-Abkommen massenhaft über die offenen Grenzen hereinspazieren, zuschlagen und gleich wieder gehen, ist es ja völlig absurd, zu schreiben, "dass die vom Gesetzgeber verlangte und angestrebte Integration gemäss dem Grundsatz "Fördern und Fordern" idealerweise sofort nach Einreise und Niederlassung zu beginnen hat"!
Sie wollen Kriminelle "integrieren", das haben Sie auch ganz klar gemacht mit Ihrem beschönigenden Beispiel von dem ausländischen Lehrling, der eine Kollegin sexuell nötigt. Den wollen Sie unbedingt im Lande behalten! Mit solchen Emanzen, wer braucht da Machos?
16.11.2010 11:01 Uhr
Für 60% der 48% ausl. Rechtsbrecher bringt die AI absolut nichts
Weil diese keinen rechtlichen Wohnsitz in der CH haben (keine Aufenthalts-, bzw. Niederlassungsbewilligung (B, bzw. C)) werden sie nach GELTENDEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN behandelt und gegebenenfalls des Landes verwiesen. Das ist die heutige Praxis. Dazu brauchen wir keine Ausschaffungsinitiative, die mit zentralen Artikeln unserer Bundesverfassung kollidiert und obendrein ratifizierte internationale Vereinbarungen wie etwa die EMRK und die PFZ in Frage stellt.
Dass die AI effektiv "nur" die verbleibenden 28% ausl. Rechtsbrecher überhaupt tangiert, verschweigt die SVP auf ihrem Kreuzzug natürlich wohlweislich, bzw. reagiert auf Podien äusserst gereizt auf entsprechende Nachfragen. Wie gewöhnlich pusht sie die Sache auf ins Unermessliche, um sich als Winkelried schweizerischer Gesetzestreue darstellen zu können. Billiges Politmarketing, das den Leuten ohne jede Scham nach dem Mund redet und Probleme bewirtschaftet, anstatt sie seriös anzupacken und einer Lösung zuzuführen. Nach der Minarettinitiative eine weitere "Zeichengeberinitiative", die unser Initiativrecht als Wahlkampfmaschine missbraucht.
Auch zwecks Eindämmung dieser Instrumentalisierung des Initaitivrechts zu Zwecken, für die es nicht primär vorgesehen ist, ist die SVP-Ausschaffungsinitiative klar und deutlich abzulehnen.
@ Chr. Reuss: Was die AuG Art. 53 & 54 angeht, verdrehen Sie die Sache. Sie wissen so gut wie ich, dass die vom Gesetzgeber verlangte und angestrebte Integration gemäss dem Grundsatz "Fördern und Fordern" idealerweise sofort nach Einreise und Niederlassung zu beginnen hat - also sicher nicht, wie Sie sagen, erst wenn jemand rechtsbrüchig geworden ist. Ihre Rede von der "Integration Krimineller" ist deshalb tendenziös und unsachlich.
16.11.2010 00:21 Uhr
irreführende Verdrehungen
Frau Hasler, als Germanistin sollten Sie sich der Bedeutung von Worten besser bewusst sein (und zwar nicht im orwell'schen Sinne =Sinnumkehr!).
Ihre Wortwahl "Für ca. 60% ... absolut wirkungslos" ist irreführend, denn sie suggeriert, diese 60% würden durch die Ausschaffungsinitiative nicht ausgewiesen. Dabei geben Sie doch selber zu, dass diese 60% bereits jetzt ausgewiesen werden. Also ist das keineswegs ein Argument gegen die Ausschaffungsinitiative. Denn die anderen sollen möglichst _auch_ ausgewiesen werden.
Irreführend sind auch Ihre Bemerkungen über AuG Art. 53 & 54. Denn das Drinbehalten von kriminellen Ausländern steht dem Erleichtern des gegenseitigen Verständnisses zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung und dem Zusammenleben _entgegen_. Aus Art. 53 ist also kein Integrationsgebot gegenüber Kriminellen abzuleiten. Art. 54 bezieht sich nur auf die Berücksichtigung des Integrationsgrades zur Erteilung von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung -- was ja bei den kriminellen Ausgewiesenen eh nicht zur Debatte steht -- oder eben bei der (Nicht-)Wegweisung und Einreiseverboten -- was aber bei den Kriminellen auch keine Rolle spielt, da diese sowieso ausgewiesen werden.
Aus AuG Art. 53+54 können Sie also __keinen "Integrationsauftrag"__ betr. kriminelle Ausländer konstruieren! Diesen führt erst Ihr Gegenvorschlag ein, weshalb dieser abzulehnen ist.
Und noch eine Bemerkung zum Stichwort «Kriminal-Touristen»: Wenn Ausweisungen bei diesen praktisch unwirksam sind, weil sie durch die offenen Grenzen wieder hereinspazieren können, dann liegt das am Schengen-Abkommen, welches Sie nicht der SVP vorhalten können. Da müssen Sie sich an der eigenen Nase nehmen!
15.11.2010 22:32 Uhr
Für ca. 60% der hiesigen Ausländer absolut wirkungslos
Ich pflichte Ihnen bei, Herr Etter. Die Initiative gaukelt den Leuten Dinge vor, die hinten und vorne nicht stimmen.
Siehe Kriminalitätsstatistik:
Im Jahr 2009 wurden 446‘505 Verbrechen registriert. 48 % der angezeigten Straftäter waren Ausländer. Jedoch handelte es sich «nur» bei 28 % der Verdächtigen um Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz (Bewilligung B oder C). Das sind 5 Prozentpunkte mehr als der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung.
Die restlichen angezeigten Ausländer waren Asylsuchende, Grenzgänger, Touristen oder «Kriminal-Touristen» ohne Aufenthaltsbewilligung. Sie werden bei einer Verurteilung gemäss derzeit gültigem Recht des Landes verwiesen.
Quelle:Schweizer Fernsehen/BfS
Auch bzgl. des Integrationsartikels im Gegenvorschlag (Art. 121a) wird so getan, als ob das ein absolutes Novum wäre. Dabei ist die Integrationsförderung bereits seit 2008 (Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 53 & 54 AuG) normaler Alltag in der CH. Art. 54 schreibt explizit eine Berücksichtigung der Integration bei allen Entscheiden vor. Vorgesehen ist seit damals die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch Bund, Kantone und Gemeinden. Gefördert werden der Spracherwerb, das berufliche Fortkommen, die Gesundheitsvorsorge usw.
Im GV neu ist eigentlich vor allem der Verfassungsrang, der diesem Anliegen zugebilligt wird.
Darum ein kräftiges JA zum ausgewogenen und realitätsbezogenen Gegenvorschlag und ein ebensolches NEIN ZUR AUSSCHAFFUNGSINITIATIVE!
15.11.2010 21:50 Uhr
Nee.....dieses Denkmuster ist
Nee.....dieses Denkmuster ist falsch.
Ich wollte damit sagen, dass die SVP Initiative für einen ansehnlichen Teil aller Fälle gar keine Lösung bringt.
Der SVP geht es im Vorfeld zu den Wahlen auchgar nicht um eine Lösung zum Problem sondern schlicht um Aufmerksamkeit für ein gutes Abschneiden bei den Wahlen.
15.11.2010 15:43 Uhr
Augenwischerei, ja
Herr Etter, nach Ihrer "Logik" kann man auch alle Gesetze und die Justiz abschaffen, da es immer Personen geben wird, die sich nicht an Gesetze halten... Aber es ist eben schon ein grosser Unterschied, ob man es mit einer gewissen "Restkriminalität" zu tun hat, oder die Kriminalität zum "Normalfall" wird! Und die Gegner der Ausschaffungsinitiative wollen ja die Illegalen am liebsten legalisieren und ihnen gleich noch eine Lehrstelle nachwerfen, damit noch mehr Illegale zwecks Belohnung in die Schweiz kommen...
Und was hat denn überhaupt ermöglicht, dass Illegale massenhaft einwandern können? "Schengen", das von denselben Kreisen eingeführt und dem Volk mit Lügen und Erpressungen untergejubelt wurde!
15.11.2010 13:18 Uhr
So, dann muss ihnen aber noch
So, dann muss ihnen aber noch gesagt werden, dass sich ein schöner Teil dieser 70% illegal in der Schweiz aufhielt.
Da nützt eine SVP Initiative null und die Beteuerung der SVP mit der Annahme der Initiative werde alles so wunderbar gut ist reine Augenwischerei für "Rechtsgläubige".