Heiratsverbot für Schweizerin widerspricht Menschenrecht

Autor: Frei Heinrich
Ort: Zürich
Datum/Zeit: 15.02.2012 14:43

Eine Schweizerin darf einen Ausländer ohne Papiere nicht ehelichen, auch wenn sie ihn liebt. Funktionäre in Bern haben dies entschieden. Das Bundesamt für Justiz will prinzipiell nicht, dass eine Schweizerin einen abgewiesenen Asylbewerber heiraten darf. Auf Grund der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat aber jeder Mann und jede Frau, auch eine Schweizerin, ohne Einschränkung das Recht zu heiraten. Die Menschenrechtserklärung wurde am 10. Dezember 1948 in Kraft gesetzt. Sie wurde auch von der Schweiz unterschrieben und ist damit auch für unser Land gültig, auch für helvetische Frauen. Unter Artikel 16 der Menschenrechtserklärung ist zu lesen:

„Erwachsene Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.“

In der Menschenrechtserklärung steht also, dass jedermann das Recht hat zu heiraten, ohne Beschränkung, auch eine Schweizerin die einen abgewiesenen Asylbewerber liebt. Es steht in der Menschenrechtskonvention nichts davon, dass abgewiesene Asylbewerber nicht heiraten dürfen.

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j. fopp

20.02.2012 13:36 Uhr

apropos ausländer und vorurteile (ohne bezug, zum amusement?)

kürzlich begegne ich einem lkw auf schmaler strasse. ich fahre eine doppelkurve zurück bis zur nächsten ausweichstelle. er im abstand von einem meter vor meinem kühler, eindeutig drängend. - als er dann an mir vorbeizieht, kein blick, kein handzeichen, nichts. ich bin sauer und drücke auf die hupe. er hält: was isch loos?! ich sag' ihm, was ich da eigentlich erwartet habe. er: etwas weiter oben hätten wir platz gehabt, ich hätte nicht zurückzufahren brauchen (was nicht stimmt). nun, so, wie er spricht, gebrochen deutsch, habe ich eindeutig einen nicht-schweizer vor mir. Ich sage ihm, dass ich eigentlich und prinzipiell nichts gehen ausländer hätte, die hätten eigentlich bisher bei mir immer einen bonus gehabt.....
aha, auch einer von denen!, schimpft er. Von denen? Ja, von denen, die uns die arbeit wegnehmen, unsere frauen vergewaltigen, kriminelle eben!... (ich fragte ihn nicht, wie viele von ausländern vergewaltigte frauen er zu hause habe, sondern stieg
über mich selbst lachend wieder in mein auto und fuhr weiter. jetzt war mir klar: dieser 'herzensgute' mensch war kein serbe und keiner aus dem kongo, - das war ein waschechter eingeborener aus dem räthisch (oder rätisch, - wie Ihr wollt) kongo, sprich ein oberländer rätoromanischer zunge. - Nun ja, mein pro-nichtschweizer-vorurteil, an dem ich so hänge, war wiederhergestellt...

Roman Müller

20.02.2012 11:25 Uhr

Allerwertester Herr Leuthold

dann eben H. Etter, weil's von denen einige in St. Gallen gibt.

Werner Leuthold

20.02.2012 10:42 Uhr

"Rechtlich" am Rande der Legalität

Welch herrlicher Pleonasmus - gröööhl!!!
Von einem "Hans Etter" habe ich hier noch nie etwas gelesen - hingegen jede Menge Schwachsinn von unzähligen im Gegensatz zu meiner Enkelin im wirklichen Leben inexistenten Figuren. Eine namentliche Auflistung würde den Rahmen der 1500 Zeichen bei weitem sprengen, drum einfach mal soviel zu "am Rande der Legalität"!

Roman Müller

20.02.2012 10:05 Uhr

Stichwort Lena, Herr Leuthold

Es war nicht die Enkelin, die sich "erdreistete", sondern Sie persönlich und zwar in einer Art und Weise, die rechtlich am Rande der Legalität war. Nur so nebenbei erwähnt.
Zu der von Ihnen erwähnten heutigen Tarnkappenmeute gehört auch Ihr Freund Hansueli Etter aus St. Gallen der sich neuerdings nicht mehr Hansueli sondern nur noch Hans nennt, weil es den Hansueli Etter in St. Gallen nicht gibt.

Werner Leuthold

19.02.2012 23:29 Uhr

Viltsig...

...oder witzig, oder peinlich, je nach Standpunkt:
Vor zwei oder drei Jahren, meine Enkelin, welche sich "erdreistete", hier durchaus Lesenswertes zum Besten zu geben, die gab's und gibt es noch immer, auch im wirklichen Leben! Aber welch ein Gezeter und Gejammer seinerzeit, auch, und vor allem, ausgerechnet von der heutigen Tarnkappenmeute...

j. fopp

19.02.2012 18:51 Uhr

Ken D. Vilts

Soll das heissen, "(ich) kenn(') d(en) Filz"?...

Unter seinem 'richtigen' Namen gibt's ihn auch nicht? Ein Gespenst, - oder ist der richtige Name auch ein falscher?

Werner Leuthold

19.02.2012 18:19 Uhr

Ganz so einfach ist das nicht...

...Herr fopp (alias weissichwer):
Unter seinem "richtigen" Namen gibt's z.B. den Ken D. Vilts eben auch nicht wirklich - ziemlich verviltst, das Ganze...

Hanspeter Raetzo

19.02.2012 13:11 Uhr

Die Scheidungsrate

in der Schweiz beträgt über 50%. Die durchschnittliche Ehedauer bei einer Scheidung etwas über 14 Jahre.

Das sagt wohl schon alles.

Zu Ihrer Logik:
Eine Ehe begründet ein ganz anderes rechtliches Verhältnis als ein Konkubinat.

Liebe ist keine rechtlich notwendige Bedingung für eine Ehe. Und Schein-eingetragene Partnerschaften sind genauso untersagt, wie Schein-Ehen.

Wenn Sie mal nachschauen, was für rechtliche Folgen eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft hat, kämen Sie sicher noch auf andere Gründe, als nur gerade die Steuern.

joh. fopp

19.02.2012 13:03 Uhr

Pseudonyme Ken d. Vilts und René Zurbuchen

Jetzt wärs meiner Meinung nach langsam an der Zeit, dass die zwei Herren zu ihrem richtigen Namen zurückfinden. Dies hat schliesslich der Bündner aus Berlin auch geschafft. Ich verstehs ja, dass man sich schützen möchte vor so unsäglichen Vernichtungs-Schlägen aus der Rheinschlucht, die ans Menschenverachtende grenzen. Aber ein paar Mal diese 'Verteidigungswaffe? aus 'Notwehr' benützen, sollte genug sein.
Auf Dauer ist es einfach nicht so richtig doll.....

Ken D. Vilts

18.02.2012 23:39 Uhr

Salami-Taktik

Zunächst geht es um das Aufenthaltsrecht (und das Bürgerrecht der Kinder), nach 5 Jahren hat er automatisch die Niederlassung, von da ist es dann nach den heutigen Regeln nicht mehr weit zur Einbürgerung (ohne Abstimmung!) ...

Friedrich Lorenz

18.02.2012 23:11 Uhr

Der Faktendehner ist wieder da

Wenn ein Ausländer eine Schweizerin heiratet, dann hat er wohl fortan eine Schweizer Frau - aber noch lange keinen Schweizer Pass. Schon gar nicht automatisch.

Ken D. Vilts

18.02.2012 22:43 Uhr

"Vernunft-Ehe"?

Welcher blosse "Vernunft-Grund" sollte denn in so einem Fall vorliegen, Herr Raetzo? Steuern sparen dürfte es wohl nicht sein -- der Herr bezieht ja solche...

Tip: Für "Vernunft-Gemeinschaften" gibt es das sog. Konkubinat, nicht die Ehe. Aber das Konkubinat hat halt keinen Einfluss auf das Bürgerrecht, darum interessiert das Ihre Schützlinge nicht...

Und noch zum Logik-Grundkurs: Liebe ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Ehe. Eine andere notwendige Bedingung ist (bisher noch), dass die beiden verschiedenen Geschlechts sind -- ansonsten gibt es die "eingetragene Partnerschaft", aber auch diese hat halt keinen Einfluss auf das Bürgerrecht, ist also ebenfalls uninteressant für Ihre Schützlinge.

Kurzum, der Grund Ihres Drängens auf das Ehe-Label ist offensichtlich...

Hanspeter Raetzo

18.02.2012 21:08 Uhr

Zugegeben?

Ich kenn den Fall nicht detailliert, also kann ich dazu nichts sagen. Was ich schrieb war nur eine generelle Bemerkung.
Herr Frei schrieb im übrigen von einem Fall, in dem die Schweizerin den Ausländer liebt.
Es ist schon richtig, dass Scheinehen verboten sind, nur ist eine Vernunft-Ehe eben keine Scheinehe.
Auch Homosexuelle können alle Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen, wenn diese Voraussetzung denn Liebe sein soll, sie können es aber auch, wenn sie denn wollen, einfach aus Vernunft tun.

Christian Nogler

18.02.2012 16:48 Uhr

Bürgerort?-? Unbequeme Beiträge unerwünscht???

Was ist denn mit dem Bürgerort für Papierlose? Das möchte ich gerne wissen!!!
Nochmaliger Vorschlag den von Frei Heinrich; Zürich oder vielleicht eher Ems & Mönchaltorf?

Ken D. Vilts

18.02.2012 14:34 Uhr

Schön, dass Sie zugeben,

Herr Raetzo, dass das mit der Liebe nur ein Vorwand war, und es wirklich um eine "Vernunft"-Verbindung geht (Pass gegen Geld). Das ändert aber nichts daran, dass Scheinehen verboten sind, und der damit erschlichene Schweizerpass wieder abgenommen wird. Das Geständnis beschleunigt allerdings die Urteilsfindung.

Und betr. Homo-"Ehen" müssen Sie halt noch den Unterschied zwischen notwendigen und hinreichenden Voraussetzungen lernen. Ein gewisses Minimum an Logikkenntnissen sollten sogar Politiker der "Partei der Gebildeten und Intellektuellen" vorweisen können.

Vernunft hält länger als Liebe? Wenn er den Pass hat, ist der Zweck ja erfüllt -- Ende der Geschichte.

Hanspeter Raetzo

17.02.2012 15:53 Uhr

Wo ist denn festgehalten,

in welchem Gesetz und in welcher Verfassung, dass man nur aufgrund von Gefühlen (Liebe genannt) heiraten darf und warum darf man nicht einfach,weil es vernünftig ist ?

Und wenn Liebe für eine Heirat zwingend ist, warum darf man dann nicht, wenn man jemanden liebt, der das gleiche Geschlecht hat ?

Und warum ist Vernunft kein Heiratsgrund ? Vernunft hält meist länger als "Liebe".

Werner Leuthold

16.02.2012 12:05 Uhr

Ich glaub, mich tritt ein Pferd!!!

Nein, kein Pferd, sondern der/die LöschteufelIn geht wieder mal um!
Eine reife Leistung!
Bravo, bravissimo!
Aber vielleicht wollte man/frau ja nur die doppelte "Bausparinitiative" entfernen und ist dabei mit dem Fingerchen vom Weg abgekommen...

Ken D. Vilts

16.02.2012 00:19 Uhr

kein Problem

Das Paar kann im Heimatland des Asylanten heiraten. Wenn es echte Liebe ist, ist das ja kein Hindernis. Und verfolgt ist derjenige ja dort auch nicht (Herr Frei schrieb: "... einen abgewiesenen Asylbewerber" -- andernfalls bekommt er nämlich Papiere...).

Roman Müller

15.02.2012 19:52 Uhr

Menschenrechtskonvention

als diese Menschenrechtskonvention 1948 in Kraft gesetzt wurde, war das Elend des zweiten Weltkrieges noch stark spürbar. Die damaligen Asylbewerber waren Leute, die wirklich verfolgt worden sind. Kein Vergleich zu den heutigen Asyltouristen, die gleich in mehreren Ländern Asyl beantragen.
Zur beschriebenen heutigen Situation ist zu sagen, dass solche Ehen zwischen SchweizernInnen und Ausländern/Innen geschlossen werden, um die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten.
Der Begriff "Liebe" kann juristisch nicht nachvollzogen oder bewiesen werden. Sehr oft wird da mit etwas "Bakschisch" nachgeholfen. Wenn die Schweizerin diesen Typ so vergöttert, soll sie mit ihm zusammen im Ausland um Asyl nachsuchen, weil eine Eheschliessung in der Schweiz nicht erlaubt ist und dies gegen die Menschenrechte verstösst.

Friedrich Lorenz

15.02.2012 19:47 Uhr

Ein wenig Polemik kann nicht schaden

Das fehlte also gerade noch, meine Herren Vorredner, dass die "Innigkeit" der Liebe nachzuweisen wäre samt Zeitangabe, wie lange das Feuer schon brennt, quasi die Dauer der Inkubationszeit.
Heiratsver- und gebote sind Zeichen und Ueberbleibsel zivilisatorisch zurückgebliebener Gesellschaftsformen.

Erwin Spahn

15.02.2012 17:45 Uhr

Herr Lorenz

Ich denke in diesem Fall hat "Menschenrecht" nichts gemeinsam mit Scheinehen, wie Herr Zumbrunn es richtig formuliert hat. Für eine innige Liebe zu einem Papierlosen ist die Zeit des Aufenthaltes eher knapp bemessen, auch wenn es "Liebe auf den ersten Blick" wäre.

Rene Zumbrunn

15.02.2012 17:30 Uhr

Liebe ist fraglich

>Zitat H.F:auch wenn sie ihn liebt.

Liebt sie, oder er sie auch noch, wenn:
1. er den Schweizerpass erhält?
2. er mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland flieht?

Im 2.Fall haben wir genug Gejammer von solchen Frauen im Fernsehen! Für solche Frauen habe ich weder Verständnis noch bedauern!!!

Friedrich Lorenz

15.02.2012 18:49 Uhr

Sie haben wohl das Anliegen

von Herrn Frei nicht ganz verstanden, werter Herr Spahn.

Er meint doch eher, dass der zitierte Art. 98, Abs. 4 ZGB im Widerspruch zum Völkerrecht steht, hier ausgedrückt in Art. 16 der Menschenrechtserklärung.

Landesrecht bricht Völkerrecht oder Völkerrecht bricht Landesrecht ?

Erwin Spahn

15.02.2012 16:59 Uhr

-Heiraten-

Nicht ganz richtig Herr Frei.
Der Artikel 16 bezieht sich nur auf die Betonung "Rasse, Staatsangehörigkeit und Religion". Seit 2011 ist gemäß Art. 98 Abs. 4 ZGB eine Heirat mit einem Papierlosen nicht erlaubt.

http://www.skmr.ch/de/themenbereiche/migration/artikel/lex-brunner.html

Gruss E. Spahn

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