Ich bin Besitzer eines Fahrrades. Eines wunderschönen Exemplars, sei an dieser Stelle anzumerken. Natürlich liegt Schönheit – sowohl bei Menschen als auch bei Fahrzeugen – im Auge des Betrachters, doch wage ich zu behaupten, dass mein Drahtesel wahrlich mehr als einen in Form gestanzten Klumpen Metall auf zwei Schläuchen darstellt.
Ein sanft geschwungener türkisfarbener Rahmen thront auf mit Weisswandreifen bestückten roten Felgen, der weit ausladende Lenker hält auf gemütlichen Fahrten durch die Stadt Chur stets die Spur, und ein hellbrauner Sattel schmeichelt jedem Allerwertesten.
Ja so lässt es sich gemütlich durch meine Stadt fahren ... Pardon, liess es sich gemütlich durch meine Stadt fahren. Denn dieses Wochenende kam irgendjemand auf die glorreiche Idee, mein Fahrrad zu entwenden. An dieser Stelle möchte ich dieser Person ein grosses Kompliment aussprechen, denn Sie, liebe/r Unbekannte/r, haben sich für den Diebstahl eines wirklich tollen Velos entschieden – so, und jetzt sofort her damit!
Natürlich gönne ich Ihnen das wunderbare Fahrgefühl, welches Sie sicherlich in vollen Zügen geniessen. Es sei denn, Sie haben mein Fahrrad infolge hohen Alkoholkonsums einhergehend mit niedrigem Bargeldbestand als adäquaten Ersatz fürs Taxi erachtet und sich dazu erdreistet, besoffen auf meinem Rad ins
Rhein- oder Loëquartier zu fahren. Ich denke, die steile Loëstrasse könnte sich als äusserst grosse Herausforderung entpuppt haben, zumal mein Rad nur über einen Gang verfügt. Nun denn, liebe/r Dieb/in.
Ich möchte Ihnen kurz ein paar simple, aber wichtige Grundregeln zur Kleinkriminalität erläutern: Erstens, in einer Stadt wie Chur kann man sich problemlos ohne Hilfsmittel fortbewegen – ausser man ist querschnittgelähmt oder gebrechlich, was wiederum einen Fahrraddiebstahl schlicht und einfach zur Absurdität machen würde.
Sollten Sie dennoch vorhaben, ein Fahrrad zu stehlen, dann entwenden Sie ein unauffälliges Rad. Meines wurde von mir persönlich zusammengebaut und ist daher ein Einzelstück, Sie Einfaltspinsel. Drittens gab es bis vor ein paar Jahren ein ungeschriebenes Gesetz in Chur: Brauchst du kurzfristig einen fahrbares, ökologisch unbedenkliches Fortbewegungsmittel, dann leih dir eins von Onkel Bahnhof und stell es am nächsten Tag gefälligst wieder zurück! So sah das aus. Da war Fahrrad-Klau noch eine Ehrensache. Da fuhr man notfalls noch am damaligen Wiesental-Veloshop vorbei und pumpte das Corpus Delicti auf, bevor man es zurückstellte. Und heute? Heute gelten diese Gesetze wohl nichts mehr. Eine Schande. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. Daher starte ich hier einen öffentlichen Aufruf.
Sollten Sie mein Fahrrad gestohlen haben und dies jetzt lesen, machen Sie eine letzte Fahrt durch die Stadt Chur, geniessen sie den Sitzkomfort und das Gefühl, für einen Moment ein toller Hecht zu sein. Stellen Sie mein Fahrrad danach bitte am Kornplatz beim Veloständer des KV-Schulhauses ab, und die Sache ist für mich gegessen. Ah ja, pumpen nicht vergessen.
30.10.2012 01:04 UHR | 1 KOMMENTARE | 1,766 Leser
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