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«Windstock»: Polizist wird härter bestraft

Der Polizist, der beim «Windstock» einen Einbrecher erschossen hat, wird vom Kantonsgericht härter bestraft. Es muss aber nicht hinter Gitter. Das Gericht spricht von «schwerem Verschulden» und verhängt die höchstmögliche bedingte Strafe.

Südostschweiz
23.01.15 - 13:29 Uhr

Schwyz. - Wie das Kantonsgericht am Freitag mitteilte, sprach es den 38-jährigen Kantonspolizisten, wie schon im April 2014 das Strafgericht, der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Es erhöhte aber die bedingte Freiheitsstrafe von 15 auf 24 Monate.

Der tödliche Zwischenfall hatte sich am frühen Morgen des 12. September 2012 beim Windstock zwischen Schwyz und der Ibergeregg ereignet. Der Polizist war aus einem Polizeibus ausgestiegen, allein zu dem vor einem Rotlicht wartenden gestohlenen VW-Bus gerannt und hatte, mit der Dienstwaffe in der Hand, dessen Beifahrertür geöffnet.

Gegen die Erwartung des Polizisten befand sich im Bus nicht nur ein Fahrer, sondern auch ein Beifahrer. Dieser machte eine Bewegung mit dem rechten Arm, worauf der Polizist einen Schuss aus seiner Pistole Glock 17 abgab. Das Deformationsgeschoss durchbohrte den Kopf des 24-jährigen Beifahrers und den Arm des 25-jährigen Lenkers. Die beiden Opfer, zwei Cousins, hatten den Polizisten nicht angegriffen.

Wie die Vorinstanz kam auch das Kantonsgericht zum Schluss, dass der Polizist fälschlicherweise glaubte, dass er von dem tatsächlich unbewaffneten Beifahrer des Autos angegriffen werde. Beide Instanzen waren sich aber auch einig, dass der Polizist sich durch ein falsches Vorgehen selbst in diese Lage gebracht habe.

Der zur tödlichen Schussabgabe führende Irrtum wäre vermeidbar gewesen, schreibt das Kantonsgericht zu dem Urteil, dessen Begründung noch nicht vorliegt. Deshalb sei der von der Verteidigung beantragte Freispruch verworfen worden.

Das Kantonsgericht stuft das pflichtwidrige Verhalten des Polizisten als gravierender ein als die Vorinstanz. Das Verschulden, das zu dem Irrtum geführt habe, wiege dermassen schwer, dass die Freiheitsstrafe auf das für einen bedingten Vollzug noch zulässige Maximum zu erhöhen sei, schreibt es.

Mit der fahrlässigen Tötung folgte das Gericht dem Nebenantrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte im Hauptantrag auf vorsätzliche Tötung und fahrlässige Körperverletzung plädiert und dafür eine verhältnismässige milde Strafe von 5 Jahren und 3 Monaten verlangt.

Die möglichen Folgen für den in den Innendienst versetzten Polizisten sind offen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte der Schwyzer Polizeikommandant Damian Meier auf Anfrage. Er weist darauf hin, dass das Gericht von einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung abgesehen habe. Wichtig für die interne Aufarbeitung werde zudem die Urteilsbegründung sein.

Die Verteidigung will die Begründung des Urteils abwarten, bevor sie über einen Gang vors Bundesgericht entscheidet. Im Grundsatz habe das Kantonsgericht das Urteil des Strafgerichts bestätigt, sagte Hansheini Fischli. Trotz der leichten Erhöhung der Strafe sei das Gericht beim bedingten Vollzug geblieben und habe die Probezeit bei 2 Jahren und somit beim Minimum angesetzt.

Das Gericht verfügte ferner, dass der Beschuldigte die Kosten für das Berufungsverfahren zur Hälfte zu tragen habe. (sda)

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