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Neue Klage aus den USA erreicht die Schweiz

Die amerikanische Familie, die 2013 mit einem Heissluftballon im freiburgischen Montbovon verunglückte, klagt gegen das Grand Hotel Park in Gstaad BE. Die Klage auf fast 54 Millionen Dollar Schadenersatz ging vergangene Woche beim Bundesgerichtshof von Kalifornien ein.

Südostschweiz
12.07.14 - 14:40 Uhr

Bern. – Dies berichtete die Zeitung «Malibu Times». Beim Absturz des Ballons aus rund 50 Metern Höhe nach der Kollision mit einer Stromleitung starb der einflussreiche US-Unternehmer Grant Adamson. Seine Frau Terry - eine Rechtsprofessorin und ehemalige Strafverfolgerin - und die beiden Töchter Lauren und Megan wurden schwer verletzt. Nun verlangen sie Schadenersatz.

Die Klage, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt, wirft dem Grand Hotel Park in Berner Oberländer Ferienort Gstaad sowie den Reiseunternehmen Protravel International und Bucher Reisen grobe Fahrlässigkeit in verschiedenen Punkten und widerrechtliche Tötung vor.

Pilot unter Alkoholverdacht

Das Hotel sowie die Reiseanbieter, darunter die langjährige Ferienberaterin der Familie Adamson, Simone Rayden, hätten die Familie wiederholt der Sicherheit eines Ballonfluges versichert und ihn als ein «Muss» und «Bilderbuch-Erlebnis» angepriesen. Niemand aber habe die Sicherheit des Ballons und die Kompetenz des Piloten überprüft, heisst es in der Anklageschrift.

Die Klage wirft dem Grand Hotel Park vor, einen unfähigen Piloten beschäftigt zu haben. Dieser habe in der Nacht vor dem frühmorgendlichen Flug Alkohol getrunken. Das zeige der Restalkohol, der nach dem Absturz noch im Blut des Ballonfahrers gefunden worden sei.

Stromleitung nicht gesehen

Laut den Anwälten erschien der Pilot zu spät am Startort und flog dann zu tief. Als Megan Adamson mit einem Schrei vor der Hochspannungsleitung warnte, habe der Ballonfahrer in die entgegengesetzte Richtung geblickt.

Einem herbei eilenden Zeugen habe der Pilot am Unfallort gesagt: «Ich habe die Leitungskabel nicht gesehen.» Dabei werbe das Hotel damit, dass der Flug von erfahrenen, mit der Streckte vertrauten Piloten ausgeführt werde, schreiben die Anwälte.

Die Klage macht weiter geltend, der Pilot sei von seinem früheren Arbeitgeber entlassen worden, weil man ihn während der Arbeitszeit im Pub erwischt habe und er unter Alkoholeinfluss Gerät beschädigte. Das Grand Hotel Park habe von diesen Vorfällen Kenntnis gehabt. Gegen den Ballonfahrer, der sich beim Absturz auch verletzte, laufe in der Schweiz ein Verfahren wegen Totschlags, hält die Klage fest.

Anhörung am 20. Oktober

Die Zuständigkeit des kalifornischen Gerichtes zur Behandlung des Falles leiten die Anwälte der Familie durch die aktive Werbetätigkeit des Grand Hotel Park und des Schweizer Reiseanbieters im US-Teilstaat an der Westküste ab. Das Hotel werbe in gezielten Kampagnen um kalifornische Gäste.

Durch den Tod von Grant Adamson entstehe ein Schaden von rund 36 Millionen Dollar. Ehefrau Terry Adamson erwächst laut den Anwälten Anspruch auf über 10 Millionen Dollar. Tochter Lauren sollen knapp 4 Millionen und ihrer Schwester Megan 3 Millionen über die bleibenden physischen und psychischen Schäden hinweg helfen, fordern die Kläger. Eine erste Anhörung ist auf den 20. Oktober angesagt.

Das Grand Hotel Park bezeichnet das Ballon-Unglück in einer Mitteilung vom Samstag als «Tragödie». Weiter kommentiert das Hotel den Unfall wie auch die nun eingereichte Klage nicht; dies mit dem Verweis auf juristische Verfahren sowie die laufenden Untersuchungen der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle. (sda)

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