Mit 0,1 Millimeter Reifenprofil durch Weesen
Eine Autofahrerin ist von der Polizei in Weesen mit ungenügendem Reifenprofil gestoppt worden. Zwei Reifen wiesen eine Profiltiefe von 0,1 bis 2,0 Millimeter auf. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.
Eine Autofahrerin ist von der Polizei in Weesen mit ungenügendem Reifenprofil gestoppt worden. Zwei Reifen wiesen eine Profiltiefe von 0,1 bis 2,0 Millimeter auf. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.
Weesen. – Die Kantonspolizei St. Gallen hat am Freitag anlässlich einer Verkehrskontrolle an der Hauptstrasse in Weesen ein Auto mit ungenügendem Reifenprofil kontrolliert.
Zwei Reifen wiesen eine Profiltiefe von 0,1 bis 2,0 Millimeter auf. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe für Sommer- und Winterreifen von 1,6 Millimeter auf der ganzen Lauffläche. Bei Winterreifen empfiehlt sich eine Mindestprofiltiefe von 4,0 Millimeter. Der 55-jährigen Autofahrerin wurde die Weiterfahrt untersagt. (so)
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