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Keine Gnade für Mörder von John Lennon

Dem Mörder des ehemaligen Beatles-Musikers John Lennon ist zum achten Mal die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis verwehrt worden. Im Falle einer Freilassung sei mit einem erneuten Gesetzesverstoss von Mark David Chapman zu rechnen, urteilten die Haftprüfer.

Südostschweiz
23.08.14 - 03:53 Uhr

New York. – Die Befreiung des 59-Jährigen aus dem Gefängnis wäre daher «unvereinbar mit dem Wohl der Gesellschaft», hiess es am Freitag im US-Bundesstaats New York. Chapman hatte den früheren Beatles-Sänger am 8. Dezember 1980 vor dessen Wohnhaus in New York erschossen, nachdem er ihn wenige Stunden zuvor um ein Autogramm gebeten hatte.

Er wurde im August 1981 zu lebenslanger Haft mit der erstmaligen Möglichkeit zur Entlassung nach 20 Jahren verurteilt und verbüsst seine Strafe derzeit im Hochsicherheitsgefängnis von Alden im Bundesstaat New York.

Chapman hatte 1990 Reue für den Mord an Lennon gezeigt, seine Anträge auf Haftentlassung wurden bislang aber stets zurückgewiesen. Beim ersten Antrag im Jahr 2000 urteilte der Ausschuss, der Häftling werde weiter von dem Drang nach «Ruhm und Bekanntheit» getrieben, der ihn zum Mörder gemacht habe.

Auch 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 lehnte das Gremium eine Bewährung ab. In zwei Jahren kann Chapman erneut einen Antrag stellen.

Lennons Witwe Yoko Ono hat sich wiederholt gegen ein Haftende ausgesprochen und kämpft jedes Mal, wenn eine Bewährung ansteht, gegen die Entlassung. Sie forderte, Chapman müsse bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern bleiben. (sda)

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