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Ist der Wirte-Mörder schuldfähig?

Im sogenannten Mühle-Mord-Prozess muss die Schuldfähigkeit des Beschuldigten durch einen zweiten Gutachter erneut abgeklärt werden. Das Urner Landgericht hat Anträge der Verteidigung gutgeheissen. Das Verfahren ist sistiert.

Südostschweiz
29.09.14 - 19:22 Uhr

Schattdorf. - In der Nacht auf den 24. März 2013 ist in Schattdorf der Wirt der «Mühle» in seinem Restaurant getötet worden. Der Tat beschuldigt wird ein 53-jähriger Mann, der ebenfalls in Schattdorf wohnte.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 14 Mal mit einem grossen Küchenmesser auf das Opfer eingestochen zu haben und ihm mehrere tausend Franken entwendet zu haben. Er klagte den mutmasslichen Täter deswegen des Mordes an.

Am ersten Verhandlungstag vom Montag wurde der Prozess bereits nach einer Stunde unterbrochen, dies nachdem Verteidiger Hansjörg Felber mehrere Beweisergänzungsbegehren gestellt hatte. Die strafrechtliche Kammer des Landgerichtes hiess diese gut, wie dessen Präsident Heinz Gisler am Nachmittag bekannt gab. Das Verfahren ist deshalb auf unbestimmte Zeit sistiert.

Neues Gutachten gefordert Der Verteidiger hatte erklärt, dass die Staatsanwaltschaft die Schuldfähigkeit des Beschuldigten nur ungenügend abgeklärt habe. Er forderte ein neues psychiatrisches Gutachten, denn es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass die Schuldfähigkeit eingeschränkt sein könnte. Der Verteidiger berief sich dabei auf Zeugen, gemäss denen der Beschuldigte unter Verfolgungswahn litt.

Das Gericht gab dem Verteidiger Recht, dass ein zweites psychiatrisches Gutachten erstellt werden solle. Die Schuldfähigkeit sei zentral, und in dieser eminent wichtigen Frage müsse Sicherheit herrschen.

Das Gericht legte zudem fest, dass der Zweitgutachter vom ersten Gutachten in Kenntnis gesetzt werden solle. Er könne damit darlegen, inwiefern er vom ersten Gutachten abweiche. Das Gericht erhofft sich von diesem Vorgehen, dass das Verfahren nicht unnötig verzögert werde.

Das Landgericht gab auch den anderen Anträgen der Verteidigung statt. Dabei geht es um medizinische Fragen, die noch geklärt werden sollen. So müssen etwa die Wirkungen von Alkohol und Schmerzmitteln abgeklärt werden, die der Angeklagte zum Tatzeitpunkt inne hatte.

Staatsanwalt Thomas Imholz hatte erklärt, dass es kein zweites Gutachten brauche, weil das erste schlüssig sei. Er warnte davor, dass der Prozess um mindestens ein Jahr verzögert werden könnte, wenn das Gericht die Anträge der Verteidigung gutheisse. (sda)

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