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Mit einem Schuss hat ein Hausbesitzer in Zürich am Montagmorgen einen Einbrecher in die Flucht geschlagen. Ob dieser dabei verletzt wurde, ist nicht klar. Die Polizei sucht Zeugen.
Zürich. – Kurz nach 9.30 Uhr hatte der Bewohner den Einbrecher in seinem Haus im Gebiet Dolder/Kunsteisbahn/Zoo überrascht und auf ihn geschossen, wie die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich sowie die Stadt- und Kantonspolizei Zürich am Dienstag gemeinsam mitteilten.
Der Einbrecher flüchtete aus dem Haus in Richtung Waldgebiet. Trotz einer mehrstündigen Suchaktion, an der sich über 60 Polizistinnen und Polizisten sowie Suchhunde beteiligten, blieb der Mann verschwunden. Die genauen Umstände der Schussabgabe sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (sda)
19.06.2012 22:14 Uhr
Was hat es damit zu tun?
@Ernst Laub. Ihr Kommentar ist so lustig. Was hat aber diese Geschichte mit den Linken oder Grünen zu tun. Wurde in ein Grünes Haus auf Linkerseite eingebrochen? Wenn nur noch Rechte oder Linke regieren würden, würde es keinen Einbruch weniger geben. Das Problem sind die blauäugigen Schweizer, sie glauben in einem Märchen zu leben anstelle in einer globalisierten Welt und beschützen ihr Eigentum allgemein zu schwach.
19.06.2012 22:08 Uhr
Halt oder ich schiesse!!
Auch im nachhinein ist es vollens oki.. Man pflegt ja seine Rechte und wenn dann zufällig noch eine feuerbereite Waffe in der nähe liegt O.o, warum auch nicht. Ein Unhold welcher Steine aufs Nachbarsfenster schmeisst, darf auch nicht mit besserem rechnen dürfen. Wo kämen wir da hin? Die Umstände spielen hier auch gar keine Rolle. Hausfriedensbruch = 20 Jahre Knast mindestens ohne Aussicht auf Aufbewährung + der hohen Wahrscheinlichkeit einen Schuss in den Hintern zu bekommen. So ist's richtisch..
19.06.2012 15:07 Uhr
Schweizerische Solidarität mit den Kriminellen
Ist ja ein ganz schreckliches Berufsrisiko, dass die armen Einbrecher und andere Kriminelle wegen diesen aggressiven Einfamilienhäuserbesitzer zu tragen haben. Es müssen endlich gesetzliche Massnahmen ergriffen werden: (1) Kriminelle sollten eine monatliche Grundrente von 5000.- Franken erhalten, damit sie es nicht nötig haben, kriminell zu sein. (2) Falls Kriminelle, die nicht aus Notwendigkeit kriminell werden, sondern weil sie die Kriminalität (Nervenkitzel, Adrenalinschübe etc.) zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit brauchen, müssen zusätzlich geschützt werden: Nicht nur die Polizei sondern auch die Kriminellen müssen endlich in den Genuss des staatlichen Gewaltmonopols gelangen: Jeder gewalttätige Widerstand von Nichtkriminellen gegen Kriminell muss strengstens bestraft werden: Haftstrafen von nicht unter 20 Jahren. Ich bin zuversichtlich, dass die Linken und Grünen damit einverstanden sind.
19.06.2012 14:51 Uhr
Hoffentlich gibt's für den Schützen lebenslänglich!
Schliesslich handelt es sich bei ihm um einen CH-Bürger, der sein Hab und Gut beschützen wollte. Der Einbrecher hingegen, mit Sicherheit entweder Kriminaltourist oder Wirtschaftsflüchtling, wurde ja einerseits trotz massivem Polizeiaufgebot nicht gefasst, zweitens hätte ihm ja ohnehin nur eine bedingte Strafe gedroht. Gut ist jedoch, dass der Schütze nicht flüchtig ist, somit kann er durch die Justiz wegen versuchter Selbstjustiz kräftig durch die Mühlen gedreht werden. Erstens ist er ja Schweizer, die haben ja bekanntlich ohnehin keine Rechte. Zweitens wird an ihm mit Sicherheit ein Exempel statuiert, da Selbstjustiz - trotz der massiv gestiegenen Kriminalität, die es ja bekanntlich nicht gibt, und der Unfähigkeit der Justiz, diese zu bewältigen - nicht toleriert werden darf.
19.06.2012 13:52 Uhr
Glücklicherweise...
ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen in der CH liberal gestaltet, ansonsten man selber und die bedrohte Familie widerwärtigen schwer kriminellen Drohungs- und Gewaltstraftäter gänzlich schutzlos ausgeliefert wäre. Ferner ist auch das Notwehrrecht eine wichtige und starke Stütze für Personen die Opfer schwer krimineller widerlicher Straftäter wurden. Mit dem liberalen Waffenrecht ermöglicht es Straftatenopfer ihre Integrität, Reputation und Unabhängigkeit vor Straftätern vollumfänglich zu schützen und die Sicherheit zu gewährleisten.
19.06.2012 13:43 Uhr
Selbstverteidigung
Klar, es kann die Frage der Verhältnismässigkeit gestellt werden. Nur muss dann die gleiche Frage auch gegenüber Polizei und Justiz gestellt werden. Im Aargau ist die Aufklärungsrate bei Einbrüchen <10%. Zwei Polen, welche in Oftringen einen Rentner überfallen haben und dank dem beherzten Eingreifen von Nachbarn gestellt werden konnten, wurden im Schnellverfahren verurteilt und des Landes verwiesen. Die Kapo hat die beiden aber laufen gelassen, wegen Zeitmangel. Wenn der Staat dauernd wegschaut und nur noch das macht, was Geld einbringt, bracht man sich nicht zu wundern, wenn die Bürger sich selber helfen. So betrachtet beglückwünsche ich den Schützen. Der Einbrecher wird sicher nicht mehr im gleichen Gebäude einsteigen.
19.06.2012 13:43 Uhr
Richtig, dass man sich gegen Einbrecher schützt.
Nötigenfalls auch mit Gewalt.
19.06.2012 11:13 Uhr
Schiessen
Ja klar man darf auf alles schiessen wo sich bewegt!
19.06.2012 11:11 Uhr
Je nach Situation..
Meines Wissens ist es in der Schweiz sehr gut geregelt, wann man was darf. So ist es einem Menschen, der mit einer Lebensbedrohlichen Waffe bedroht wird erlaubt auf den gegenüber zu schiessen. Ist dieser unbewaffnet gilt es das Verhältniss zu wahren, daher darf man den Einbrecher zwar mit der Waffe bedrohen aber keinesfalls auf ihn schiessen. Anders sähe es aus, wenn der Einbrecher jemanden am Hals packt, dann entsteht wieder eine Lebensbedrohliche Situation und schiessen ist erlaub (Hier müssen aber gute Beweise vorliegen). Eine Strafe entsteht aber in jeder Situation in der geschossen wird, bei klarer Notwehr heisst es dann einfach: "Du bist ein böser hast aber alles richtig gemacht.". ;-)
19.06.2012 10:33 Uhr
Darf man das?
Ich wusste nicht, dass man in der Schweiz mit einer Waffe selber gegen eine Handlung vorgehen kann. Der Täter wurde überrascht und vielleicht also keine Notwehrsituation war? Wenn das so ist muss ich mir auch schnell eine Waffe besorgen.