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Feuerteufel muss in Therapie statt Gefängnis

Der ehemalige Feuerwehrmann von Elgg ZH habe bei seinen Taten eine «grosse kriminelle Energie» gezeigt, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Dennoch schickte er den 26-Jährigen vorerst nicht ins Gefängnis.

Südostschweiz
07.02.13 - 14:43 Uhr

Winterthur. – «Wenn wir Sie nun in den Strafvollzug schicken würden, ginge vieles kaputt», sagte der Gerichtsvorsitzende. Er verwies darauf, dass der Verurteilte mittlerweile wieder zu hundert Prozent bei seinem ehemaligen Arbeitgeber angestellt sei, eine feste Beziehung und ein gutes soziales Umfeld habe.

«Wenn Sie aber ihre Therapie abbrechen, müssen sie sofort ins Gefängnis», appellierte er an den jungen Mann. Für das relativ milde Urteil waren gemäss Richter das Geständnis des Mannes, seine Einsicht und Reue sowie die Tatsache, dass es in vielen Fällen bei einem Versuch zur Brandstiftung geblieben war, mitentscheidend.

Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten 30 Brände zur Last gelegt und eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Nur 19 Brandstiftungen gestand der 26-Jährige. In den elf bestrittenen Fällen wurde er am Donnerstag nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen.

Ob das Urteil weitergezogen wird, ist noch offen. Er müsse zuerst das schriftliche Urteil studieren, sagte der Staatsanwalt im Anschluss an die Verhandlung. Der Verteidiger sprach von einer grossen Freude. «Ich bin froh, dass das Gericht so entschieden hat und meinem Mandanten eine Chance gibt.»

Der damalige Feuerwehrmann hatte zwischen Februar 2011 und Januar 2012 in Elgg ZH mehrere Brände gelegt und die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Die Richter sprachen von einem regelrechten «Psychoterror» gegen die Bevölkerung.

Der ehemalige Feuerwehrmann hatte zwischen Februar 2011 und Januar 2012 in Elgg im Kanton Zürich mehrere Brände gelegt. Er zündete Holzbeigen und Häuser an und versetzte die Bevölkerung in Angst und Schrecken. Personen waren glücklicherweise nie zu Schaden gekommen. (sda)

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