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Ein gewalttätiger Bündner muss büssen

Das Bezirksgericht Plessur hat einen erneut gewalttätig gewordenen Bündner zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Der bedingte Erlass einer einschlägigen Vorstrafe wurde widerrufen.

Südostschweiz
27.08.14 - 08:50 Uhr

Chur. – Der einfachen Körperverletzung machte sich der nicht am Prozess anwesende Bündner schuldig, als er im März letzten Jahres in einem Lokal im Churer Welschdörfli einem anderen Gast nach einer verbalen Auseinandersetzung ein gefülltes Bierglas gezielt an den Kopf warf. Der Getroffene erlitt eine tiefe Schnittwunde an der Schläfe und auch der Schläfenmuskel und die Schläfenarterie wurden verletzt.

Auf Taxifahrer los gegangen

Im September 2013 schlug der Angeschuldigte im Welschdörfli mit den Fäusten und den Füssen gegen ein Taxi, wodurch ein Schaden von 1000 Franken entstand. Als der Fahrer ausstieg, ging er mit den Fäusten auf ihn los. Es kam zu einer Rauferei, in die ein weiterer Mann eingriff, um dem Taxifahrer zu helfen. Nachdem der Angreifer kurz losgelassen wurde, ging er weg.

Etwa eine Stunde später erschien er in der Taxi-Zentrale und bedrohte die drei dort anwesenden Personen mit dem Tod, so auch den Taxifahrer von vorhin und dessen Helfer. Er gab einem der Männer einen Faustschlag, worauf es den Beiden gelang, ihn bis zum Eintreffen der Polizei am Boden zu halten. Obwohl der Festgehaltene um sich schlug und einen der beiden Männer zwei Mal in den Oberarm biss. Dabei machte er sich der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung und der Sachbeschädigung schuldig.

Den Anträgen der Anklage gefolgt

Beim Schuldspruch ist das Gericht am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Ebenso beim Strafmass. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 110 Franken (19 800 Franken) aus, bedingt erlassen auf eine Probezeit von vier Jahren. Dazu wurde eine Busse von 1000 Franken ausgesprochen.

Der bedingte Erlass einer einschlägigen Vorstrafe vom Januar 2012, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Franken wurde widerrufen, womit der Verurteilte nebst der Busse von 1000 Franken auch noch die Geldstrafe von 9600 Franken zu bezahlen hat. In der Hoffnung, dass dies den Verurteilten von weiteren Taten abhalten wird, wie der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung festhielt. (thg)

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