Doppelmörder von Wil zu 18 Jahren Haft verurteilt

Der Mann, der bei einem Streit zwischen kosovarischen Familien in Wil SG im Jahr 2008 einen Familienvater und dessen 18-jährigen Sohn auf offener Strasse erschoss, muss für 18 Jahre ins Gefängnis. Das Kreisgericht Wil sprach den Täter am Freitag des doppelten Mordes schuldig.

Ein Polizist steht vor dem Gerichtsgebäude in Flawil (Archiv).

Bild: Keystone

Flawil/Wil. – Gemäss dem Urteil beging der 51-Jährige zusätzlich noch einen Mordversuch, indem er auf den flüchtenden Zwillingsbruder des getöteten Sohns schoss. Mit dem Strafmass ging das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren beantragt hatte.

Die Urteilsbekanntgabe im Gerichtsgebäude in Flawil fand unter strengem Polizeischutz statt. Einen Bruder des Hauptangeklagten sprach das Gericht vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Es verurteilte ihn aber zu einer bedingten Strafe von elf Monaten, weil er das überlebende Opfer ein halbes Jahr vor der Bluttat mit einem Schlagstock angegriffen und verletzt hatte.

Zum Anhalten gezwungen

Ein zweiter Bruder und ein Sohn des Haupttäters erhielten bedingte Freiheitsstrafen von je acht Monaten wegen Schlägereien. Ein weiteres Familienmitglied wurde freigesprochen. Der heute 22-jährige Mann, dessen Vater und Bruder bei der blutigen Familienfehde erschossen wurden, war ebenfalls wegen Raufereien angeklagt. Das Gericht sprach ihn frei.

Zwischen den beiden verfeindeten Familien war es wiederholt zu Drohungen, Beschimpfungen und Schlägereien gekommen. Am 3. Mai 2008 trafen drei Mitglieder der einen und fünf Angehörige der andern Familie in der Nähe des Bahnhofs Wil aufeinander. Die späteren Opfer bremsten ihre Gegner mit dem Auto aus und zwangen sie zum Anhalten.

Kaltblütige «öffentliche Hinrichtung»

Danach gingen der Vater und einer der Söhne mit Schlagstöcken auf ihre ebenfalls bewaffneten Gegner los. Da zog der Haupttäter eine Pistole und schoss auf die zwei Angreifer. Als diese bereits getroffen waren, tötete er sie mit Schüssen in den Kopf und in den Hals aus nächster Nähe.

Der Gerichtspräsident bezeichnete die Tat als kaltblütige «öffentliche Hinrichtung» vor den Augen des zweiten Sohns. Der Tatbestand des Mordes sei erfüllt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 29.06.2012, 16:09 Uhr
  • Webcode: 2404357
 

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